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bet-at-home.com profitiert von EuGH-Urteil 08.09.2010
Lang & Schwarz Broker GmbH
Frankfurt am Main (aktiencheck.de AG) - Die Analysten von Lang & Schwarz Broker GmbH raten die Aktie von bet-at-home.com (ISIN DE000A0DNAY5 / WKN A0DNAY) weiter zu kaufen.
Heute habe der Europäische Gerichtshof (EuGH) in einer Pressemitteilung bekannt gegeben, dass der deutsche Glücksspielstaatsvertrag (GlüStV) gegen geltendes EU-Recht verstoße. Das übergeordnete Ziel der Suchtprävention, das als Begründung für die Einschränkung der EU-Dienstleistungsfreiheit angeführt worden sei, werde aufgrund von zahlreichen Ausnahmeregelungen und Widersprüchen (z.B. Pferdewetten online erlaubt, Ausweitung der Spielautomatendichte trotz Ziel der Suchtprävention) durch den GlüStV nicht in "kohärenter und systematischer Weise" verfolgt. Ein staatliches Glücksspielmonopol sei vor diesem Hintergrund unzulässig.
Auch wenn das Urteil erst gegen Nachmittag auf der Internetseite des EuGH veröffentlicht werde, sei die Pressemitteilung in ihrer Klarheit ein eindeutiges Signal: Der GlüStV sei mit geltendem EU-Recht nicht vereinbar - der Weg für eine regulierte Öffnung des deutschen Glücksspielmarktes sollte nun frei sein. Eine restriktivere Glücksspielpolitik, die als Alternative möglich wäre, würden die Analysten für politisch nicht durchsetzbar halten.
Für bet-at-home.com habe dies folgende Auswirkungen: Deutschland habe in 2009 mit einem Umsatzanteil (Hold) von 25% zu den wichtigsten Märkten für bet-at-home.com gehört. Die rechtliche Unsicherheit dürfte weichen und bet-at-home.com versuchen, den Marktanteil in Deutschland auszubauen. bet-at-home.com werde seine Vertriebsaktivitäten in Deutschland ausbauen können (Werbepartner würden nun zunehmend bereit sein, Werbung für Sportwetten zu machen). bet-at-home.com habe in Deutschland zahlreiche Gerichtsverfahren anhängig. Nach Erachten der Analysten dürfte es von Seiten deutscher Gerichte keine Urteile gegen Sportwettenanbieter mehr geben. Die in Europa erkennbare Tendenz zur regulierten Freigabe des jeweiligen Glücksspielmarktes werde durch dieses Urteil untermauert.
Das Sentiment für den Bereich Sportwetten dürfte sich durch das heutige Urteil deutlich aufhellen. bet-at-home.com gehöre mit seinen über 2 Mio. registrierten Nutzern und einer klaren Ausrichtung auf die Wachstumsmärkte Sportwetten und Online Gaming zu den attraktivsten Glücksspielunternehmen in Europa. Der derzeitige Aktienkurs spiegle die Qualität des Unternehmens, das attraktive Marktumfeld (inkl. des verbesserten Sentiments) und die sich hieraus ableitenden zukünftigen Wachstumsaussichten nach Erachten der Analysten in keiner Weise wider. Ihr DCF-Modell und der Peer-Group-Vergleich würden eine deutliche Unterbewertung der Aktie signalisieren.
Die Analysten von Lang & Schwarz Broker GmbH bekräftigen ihre Kaufempfehlung für die Aktie von bet-at-home.com. Das Kursziel sähen sie nach wie vor bei 31,65 Euro. Damit biete die Aktie trotz des heutigen Kurssprungs weiterhin ein Upside-Potenzial von 47%. (Analyse vom 08.09.2010) (08.09.2010/ac/a/nw)
Offenlegung von möglichen Interessenskonflikten:
Mögliche Interessenskonflikte können Sie auf der Site des Erstellers/ der Quelle der Analyse einsehen.
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