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News - Ausland
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02.09.2005
SWISS: Kraftloserklärung mit Barabfindung der im Publikum verbliebenen Aktien
aktiencheck.de
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Die schweizerische AirTrust AG hat eine Klage auf Kraftloserklärung der im Publikum verbliebenen Aktien der schweizerischen Fluggesellschaft Swiss International Air Lines AG (SWISS) (ISIN CH0013269698/ WKN 868556) eingereicht.
Unternehmensangaben vom Freitag zufolge erhalten die betroffenen SWISS-Aktionäre nach Abschluss des Verfahrens die gleiche Entschädigung wie die übrigen Aktionäre, die ihre Aktien während des Angebots an die AirTrust AG angedient haben. SWISS-Aktionäre, die ihre Anteile in einem offenen Depot verwahren, erhalten nach der Kraftloserklärung den Angebotspreis von 8,96 CHF automatisch auf ihr Konto ausbezahlt. SWISS rechnet damit, dass das Verfahren noch dieses Jahr abgeschlossen werden kann und hat die Gutheißung der verlangten Kraftloserklärung beantragt.
Gestern fielen die Aktien in Zürich um 2,93 Prozent und gingen mit 8,96 CHF aus dem Handel.
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