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Analysen - Nebenwerte
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21.07.2005
EM.TV Downgrade
AC Research
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www.optionsscheinecheck.de
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Der Analyst Henning Wagener von AC Research senkt vorerst sein Rating für die Aktien des im SDAX notierten Medienunternehmens EM.TV (ISIN DE0009147207/ WKN 914720) von vorher "kaufen" auf jetzt "halten".
Die Aktionäre der Gesellschaft könnten möglicherweise Ansprüche gegen das Unternehmen stellen.
So habe der Bundesgerichtshof am Dienstag entschieden, dass Anleger, die Aktien von EM.TV ab März 2000 aufgrund irreführender Ad hoc-Meldungen gekauft hätten, den bezahlten Kaufpreis vollständig zurückverlangen könnten. Die Aktionäre könnten dabei nicht nur die Brüder Haffa, sondern auch die EM.TV AG direkt haftbar machen. Damit habe der Bundesgerichtshof ein Urteil des Oberlandesgerichts München aufgehoben, welches die Schadensersatzklage von 42 EM.TV Kleinaktionären abgeschmettert habe. Allerdings müssten die Anleger nachweisen, dass die geschönten Ad hoc-Meldungen ursächlich für das Investment in das Unternehmen gewesen seien.
Genau hierin werde allerdings voraussichtlich das Problem für die Kleinanleger liegen. So müssten die Kleinanleger genau dies in jedem Einzelfall nachweisen. Zudem bestehe für Kleinaktionäre, die bislang noch keine Anklage erhoben hätten, das Problem der Verjährungsfrist. So würden die Schadensersatzansprüche drei Jahre nach Bekanntwerden des Schadensfalls verjähren.
EM.TV rechne mit keinem wirtschaftlichen Schaden aus dem Urteil des Bundesgerichtshof. Aus diesem Grund wolle das Unternehmen auch keine Rückstellungen für eventuelle Schadensersatzzahlungen bilden. Mögliche Schadensersatzansprüche wolle die Gesellschaft gegen die Gebrüder Haffa geltend machen.
Beim derzeitigen Aktienkurs von 5,65 Euro werde die Gesellschaft derzeit mit rund 375 Millionen Euro bewertet. Nach Ansicht der Analysten von AC Research stelle die Entscheidung des Bundesgerichtshofes eine potenzielle Belastung für die Gesellschaft dar. Zwar werde es für die Kleinaktionäre sehr schwer werden, nachzuweisen, dass ihre Entscheidung zum Kauf der EM.TV-Aktien auf den geschönten Ad hoc-Meldungen basiert hätten. Im äußerst unwahrscheinlichen Fall, dass alle EM.TV-Geschädigten ihre Ansprüche geltend machen und auch zugesprochen bekommen würden, könne theoretisch eine dreistellige Millionensumme auf die Gesellschaft zukommen. Derzeit stehe aber noch nicht fest, ob es überhaupt zu einer Schadensersatzzahlung seitens EM.TV kommen werde. Falls dies doch der Fall sei, werde es sich dabei höchstwahrscheinlich aber nur um ein Bruchteil der theoretisch möglichen Summe handeln. Allerdings gehe man trotzdem davon aus, dass diese potenzielle Belastung den Aktienkurs in den kommenden Wochen negativ beeinflussen könne.
Die Analysten von AC Research senken vorerst ihr Votum für die Aktien von EM.TV von vorher "kaufen" auf jetzt "halten".
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