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News - Marktberichte
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16.03.2005
Courtage-Begrenz. an Börse Frankfurt
Deutsche Börse AG
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www.optionsscheinecheck.de
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Ab 4. April gibt es Höchstgrenzen für die Börsengebühr im Parketthandel: maximal drei Euro je Order bei Optionsscheinen und Knock-out-Papieren, bzw. maximal zwölf Euro je Order bei Anlagezertifikaten und Aktienanleihen, das berichtet die Deutsche Börse AG. Näheres entnehmen Sie bitte dem weiteren Wortlaut der Pressemitteilung:
Anleger zahlen im Präsenzhandel eine Vermittlungsprovision an den Skontroführer. Die Höhe dieser Gebühr - der Maklercourtage - ist abhängig von der Ordergröße und wird durch das beauftragte Kreditinstitut erhoben. Die Courtagesätze sind in der Gebührenordnung der Börse einheitlich festgelegt. Bei Aktien, Optionsscheinen und Bezugsrechten betragen sie 0,8 Promille des Kurswertes, mindestens jedoch 0,75 Euro.
Am 4. April führen die Skontroführer Höchstgrenzen für die Courtage ein. Sie beträgt dann maximal drei Euro für jede Ausführung in Hebelprodukten und zwölf Euro in Anlageprodukten. Bezogen auf die Ordergrößen bedeutet dies, dass die Grenzen bei Hebelprodukten ab 3.750 Euro je Auftrag und bei Anlageprodukten ab 15.000 Euro je Auftrag erreicht sind. Für größere Orders steigt die Courtage nicht weiter an.
Schon heute liegt an der Börse Frankfurt jede dritte Order in Anlage- und Hebelprodukten über diesen Grenzen und wird ab 4. April 2005 von den begrenzten Maklergebühren profitieren. Im Durchschnitt kaufen und verkaufen Anleger Optionsscheine und Knock-out-Papiere im Wert von etwa 4.500 Euro und Anlagezertifikate, bzw. Aktienanleihen im Wert von etwa 14.500 Euro.
An der Börse Frankfurt sind derzeit 35.000 Hebel- und 20.000 Anlageprodukte handelbar. Dabei werden Papiere mit Hebel weitaus häufiger gehandelt, während das investierte Volumen in den defensiveren Produkttypen viel höher ist.
Einige Anlageprodukte können vor der Emission über die Börse Frankfurt gezeichnet werden. Derzeit nutzen zwölf Emittenten diesen Service und bieten wöchentlich im Schnitt drei Produkte zum Zeichnen an. Das neue daran: Auch bei Zeichnungen gilt ab 4. April die Gebührenbegrenzung.
Vorteile des Börsenhandels bei geringeren Kosten Die Begrenzung der Maklercourtage erhöht die Attraktivität der Börse gegenüber dem außerbörslichen Handel. An der Börse Frankfurt profitieren Anleger von diesen Standards:
-überwachter Börsenhandel -garantierte Orderausführung in maximal 30 Sekunden -Möglichkeit, Aufträge mit Limits zu versehen, z.B. bei Stopp-loss-Orders -verbindliche, handelbare Mindestvolumina
Skontroführer in Anlage- und Hebelprodukten an der Börse Frankfurt -Baader Wertpapierhandelshaus -DBM Deutsche Börsenmakler -ICF Kursmakler Wertpapierhandelsbank -N.M. Fleischhacker
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