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News - TecDAX
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30.12.2004
AIXTRON Prozessvergleich
Ad hoc
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www.optionsscheinecheck.de
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Auf Vorschlag des Landgerichts Aachen hat die AIXTRON AG (ISIN DE0005066203/ WKN 506620) am 30. Dezember 2004 einen Prozessvergleich mit denjenigen Aktionären der AIXTRON AG geschlossen, die gegen die Beschlüsse der Hauptversammlung vom 30. September 2004 Anfechtungsklage erhoben haben. Die Anfechtungskläger haben ihre Klagen zurückgenommen. Der Rechtsstreit ist damit beendet.
AIXTRON AG Kackertstr. 15-17 52072 Aachen Deutschland.
Informationen und Erläuterungen des Emittenten zu dieser Ad-Hoc-Mitteilung:
Über AIXTRON:
AIXTRON AG ist ein führender Anbieter von Epitaxieanlagen für Verbindungs-Halbleiter. Die Produkte der Gesellschaft werden von einem breiten Kundenkreis weltweit genutzt, um leistungsstarke Halbleiter-Bauelemente wie HBTs, PHEMTs, MESFETs, Laser, LEDs, Detektoren und VCSELs herzustellen. Diese Bauelemente werden in Glasfaser-Kommunikationsnetzen, den mobilen Telefonie-Anwendungen, der optischen Datenspeicherung, der Beleuchtungs-, Signal- und Lichttechnik sowie einer Reihe von anderen High-Tech-Anwendungen eingesetzt. Die Aktie der AIXTRON AG ist im Prime Standard der Frankfurter Wertpapierbörse notiert und im TecDAX sowie im MSCI World Index vertreten. Weitere Informationen über AIXTRON finden Sie im Internet unter www.aixtron.com.
Kontakt: Investor Relations and Corporate Communications: T: +49-241-8909-444 F: +49-241-8909-445 invest@aixtron.com.
Zukunftsgerichtete Aussagen: Dieser Bericht kann zukunftsgerichtete Aussagen über das Geschäft, die Finanz-und Ertragslage und Gewinnprognosen von AIXTRON enthalten. Begriffe oder Aussagen wie "das Unternehmen kann", oder "das Unternehmen wird", "erwartet","geht davon aus", "erwägt", "beabsichtigt", "plant", "glaubt", "fährt fort" und "schätzt", sowie ähnliche Begriffe und Aussagen kennzeichnen diese zukunftsgerichteten Aussagen. Diese Aussagen sind keine Garantie dafür, dass getätigte Prognosen erreicht werden. Vielmehr sind diese Aussagen mit Risiken, Unsicherheiten und Annahmen verbunden, die schwierig vorherzusagen sind und basieren zudem auf Annahmen über künftige Ereignisse, die sich als unzutreffend erweisen können.
Aus diesem Grunde können die tatsächlichen Ergebnisse von den hier geäußerten Annahmen wesentlich abweichen. In einer zukunftsgerichteten Aussage, in der AIXTRON Erwartungen oder Annahmen in Bezug auf künftige Ergebnisse zum Ausdruck bringt, werden diese Erwartungen oder Annahmen in gutem Glauben getroffen, und es ist davon auszugehen, dass diese auf einer angemessenen Grundlage beruht; es kann jedoch nicht gewährleistet werden, dass die Aussage, Erwartungen oder Annahmen eintreffen bzw. erreicht oder erfüllt werden. Das tatsächliche Betriebsergebnis kann wesentlich von diesen zukunftsgerichteten Aussagen abweichen und unterliegt bestimmten Risiken; dazu zählen Risiken in Verbindung mit: den tatsächlich von AIXTRON erhaltenen Kundenaufträgen; dem Umfang der Marktnachfrage nach Metal Organic Chemical Vapor Deposition (MOCVD)-Technologie; dem Zeitpunkt der endgültigen Abnahme von Anlagen durch die Kunden; der Finanzlage und den Zugangsmöglichkeiten zu Finanzierungen; den allgemeinen Marktbedingungen für Dünnfilmbeschichtungs-Anlagen und dem makroökonomischen Umfeld; Stornierungen, Änderungen oder Verzögerungen bei Produktlieferungen; Einschränkungen der Produktionskapazität; lange Verkaufs- und Qualifizierungszyklen. Schwierigkeiten im Produktionsprozess; Änderungen im Wachstum der Halbleiterindustrie; Verschärfung des Wettbewerbs; Wechselkursschwankungen. Verfügbarkeit von Zuwendungen der öffentlichen Hand; Zinsschwankungen bzw. verfügbare Zinskonditionen; Verzögerungen bei der Entwicklung und Kommerzialisierung von neuen Produkten; schlechteren allgemeinen wirtschaftlichen Bedingungen als erwartet; und anderen Faktoren.
Die in dieser Pressemitteilung enthaltenen zukunftsgerichteten Aussagen sind nur zu dem Datum gültig, an dem sie gemacht werden, und AIXTRON übernimmt keinerlei Verantwortung (und lehnt eine solche Verantwortung ausdrücklich ab),Erläuterungen zu aktualisieren, die erklären aus welchen Gründen tatsächliche Ergebnisse wesentlich von denen in den zukunftsgerichteten Aussagen gemachten Ergebnissen abweichen. Jegliche Referenz auf die AIXTRON Webseite stellt keinen Bezug durch Verweis auf diese Informationen in dieser Pressemitteilung dar, und eine solche Referenz sollte nicht als Bezug durch Verweis auf eine solche Information aufgefasst werden.
Der englische Text ist rechtsverbindlich. Die deutsche Übersetzung ist ausschließlich eine Gebrauchsübersetzung.
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