Logo
News - Nebenwerte
25.11.2004
CENIT steuerliche Prüfung
Ad hoc

www.optionsscheinecheck.de

Bei der in dieser Woche durchgeführten steuerlichen Betriebsprüfung bei der CENIT AG Systemhaus (ISIN DE0005407100/ WKN 540710) hat die Finanzverwaltung die von CENIT bestrittene Auffassung vertreten, dass ein Teil der Verluste, die in den Vorjahren im Zusammenhang mit der Gewährung von Darlehen an die ausländischen Tochtergesellschaften entstanden sind, dem Grunde nach als Kapitalzuführungen gewertet werden müssten und somit dem steuerlichen Gewinn zuzurechnen seien. Durch diese steuerliche Beurteilung könnte sich die Bemessungsgrundlage für die Errechnung der aktiven latenten Steuern von 4,71 Mio. EUR auf 2,4 Mio. EUR verringern. Aufgrund dieser neuen Bemessungsgrundlage würde sich eine aktive latente Steuer in Höhe von 1,0 Mio. EUR ergeben.

Durch den nach wie vor positiven erwarteten Geschäftsverlauf in 2004 gehen wir demnach davon aus, dass der steuerliche Verlustvortrag im laufenden Geschäftsjahr in voller Höhe aufgebraucht und die aktiven latenten Steuern ergebniswirksam aufzulösen seien. Diese steuerliche Beurteilung führt dazu, dass CENIT aufgrund des positiven Geschäftsverlaufs bereits für das Geschäftsjahr 2004 und damit früher als erwartet Ertragssteuern zu zahlen hätte.

Rückfragen an: CENIT AG Systemhaus Fabian Rau Investor Relations/Public Relations Industriestraße 52-54, D-70565 Stuttgart Tel.: (+49) 7 11 / 78 25-3185 Fax: (+49) 7 11 / 78 25-4185 E-Mail: f.rau@cenit.de.


© 1998 - 2026, optionsscheinecheck.de