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14.04.2004
Brain Force Software Kapitalerhöhung
Ad hoc

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Der Vorstand der Brain Force Software AG (ISIN AT0000820659/ WKN 919331) gibt hiermit bekannt, dass auf der am 14.04.2004 abgehaltenen außerordentlichen Hauptversammlung der Gesellschaft einstimmig beschlossen wurde, das Grundkapital der Gesellschaft von derzeit EUR 7.252.183,-- um bis zu EUR 3.000.000,-- auf bis zu EUR 10.252.183,-- durch Ausgabe von bis zu 3.000.000 Stück auf Inhaber lautende Stückaktien (Stammaktien) gegen Bareinlage, mit einer maximalen Durchführungsfrist von sechs Monaten ab Beschlussfassung zu erhöhen.

Der Ausgabebetrag der neuen Aktien ist vom Vorstand mit Zustimmung des Aufsichtsrates nach pflichtgemäßem Ermessen zwischen EUR 3,00 und EUR 4,00 festzulegen. Zur Übernahme der Kapitalerhöhung wurde die Capital Bank - GRAWE Gruppe AG, Burgring 16, 8010 Graz, gemäß § 153 Abs. 6 AktG unter formellem Ausschluss des Bezugsrechtes der Aktionäre mit der Verpflichtung zugelassen, die neuen Aktien den Aktionären zum Bezug anzubieten. Die neuen Aktien sind mit Gewinnberechtigung ab 1. Januar 2003 ausgestattet. Der Vorstand wurde mit Zustimmung des Aufsichtsrates ermächtigt, die weiteren Einzelheiten der Kapitalerhöhung und der Durchführung festzulegen.

Der Vorstand behält sich vor, die obige beschlossene ordentliche Kapitalerhöhung durch teilweise oder gänzliche Ausnützung des ebenso auf der obigen außerordentlichen Hauptversammlung beschlossenen genehmigten Kapitals in der Höhe von EUR 3.626.091,-- zu ergänzen und somit eine Barkapitalerhöhung um bis zu EUR 6.626.091,-- durchzuführen, wodurch das Grundkapital der Gesellschaft von derzeit EUR 7.252.183,-- auf bis zu EUR 13.878.274,-- durch Ausgabe von bis zu 6.626.091 Stück auf Inhaber lautende Stückaktien (Stammaktien) gegen Bareinlage erhöht würde.


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