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News - Nebenwerte
17.09.2003
Jagenberg Verlustanzeige
Ad hoc

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Nach heutigem Erkenntnisstand nimmt der Vorstand der Jagenberg AG (ISIN DE0006212038/ WKN 621203) bei pflichtgemäßem Ermessen an, dass mehr als die Hälfte des Grundkapitals durch Verlust im Sinne des § 92, Absatz 1 Aktiengesetz aufgezehrt ist. Somit ist unverzüglich die Hauptversammlung einzuberufen und ihr dieses anzuzeigen. Gemäß § 92 AktG wird die Hauptversammlung unverzüglich vorbereitet und einberufen. Als Tagesordnungspunkt wird u.a. die Verlustanzeige enthalten sein.


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