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Analysen - DAX 100
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30.07.2025
BASF nach Q2-Zahlen Top-Gewinner im DAX: Starker Free Cashflow und Prognoseanpassung
aktiencheck.de
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Bad Marienberg (www.aktiencheck.de) - BASF-Aktie zählt nach Quartalszahlen zu den größten DAX-Gewinnern Die BASF-Aktie konnte am Mittwoch nach der Vorlage der Zahlen zum zweiten Quartal 2025 um 1,03% auf 44,35 € zulegen und gehört damit zu den größten Gewinnern im DAX. Die Marktteilnehmer zeigten sich erleichtert über die stabile Geschäftsentwicklung trotz schwieriger Rahmenbedingungen.
Quartalszahlen Q2 2025: Stabile Umsätze, gesunkene Margen im Chemiesegment BASF erzielte im zweiten Quartal 2025 einen Umsatz von 15,8 Milliarden Euro, was 342 Millionen Euro weniger als im Vorjahreszeitraum entspricht. Das EBITDA vor Sondereinflüssen sank leicht auf 1,8 Milliarden Euro. Das Segment Agricultural Solutions verzeichnete ein starkes Mengenwachstum von 21% und konnte das Ergebnis deutlich steigern. Surface Technologies und Nutrition & Care erzielten ebenfalls leichte Ergebnisverbesserungen.
Dagegen blieben die Margen im Chemiesegment aufgrund der hohen Produktverfügbarkeit weiterhin unter Druck. Industrial Solutions und Materials trugen mit rückläufigen Ergebnissen ebenfalls zum Rückgang bei. Die EBITDA-Marge vor Sondereinflüssen belief sich auf 11,2%, nach 12,1% im Vorjahresquartal.
Cashflow und Prognose: BASF bleibt vorsichtig Der Cashflow aus betrieblicher Tätigkeit sank im zweiten Quartal um 365 Millionen Euro auf 1,6 Milliarden Euro. Der Free Cashflow stieg hingegen auf 533 Millionen Euro (+62 Millionen Euro).
BASF passt seine Annahmen für das Gesamtjahr 2025 angesichts der makroökonomischen und geopolitischen Unsicherheiten an. Das EBITDA vor Sondereinflüssen wird nun bei 7,3–7,7 Milliarden Euro erwartet (zuvor 8,0–8,4 Milliarden Euro). Der Free Cashflow soll zwischen 0,4 und 0,8 Milliarden Euro liegen.
Analystenstimmen vor den Quartalszahlen Vor Veröffentlichung der Zahlen hatten mehrere Analysten ihre Einschätzungen zur BASF-Aktie aktualisiert. Christian Bruns (Kepler Capital) sieht mit einem Kursziel von 57 € das höchste Aufwärtspotenzial von 28,52% und empfiehlt die Aktie mit BUY.
Thomas Swoboda (Morgan Stanley) erhöhte sein Kursziel von 46 € auf 54 €, was ein Aufwärtspotenzial von 21,76% bedeutet und vergab ebenfalls ein BUY-Rating.
James Richards (Bernstein) beließ sein Kursziel bei 53 € und sieht ein Aufwärtspotenzial von 19,50%, ebenfalls mit einem BUY-Votum.
Virginie Boucher-Ferte (Deutsche Bank) bestätigte ihr Kursziel von 52 €, was ein Aufwärtspotenzial von 17,25% signalisiert, ebenfalls BUY.
Konstantin Wiechert (Baader Bank) ist skeptischer eingestellt und stufte die Aktie mit SELL ein. Sein Kursziel liegt bei 50 €, was laut seiner Einschätzung nur ein Aufwärtspotenzial von 12,74% bietet.
Chris Couvela (Jefferies) liegt mit einem Kursziel von 47 € bei einem Aufwärtspotenzial von 5,98% und vergibt ein HOLD-Rating.
Oliver Schwarz (Warburg Research) sieht bei einem Kursziel von 47–45 € nur ein Aufwärtspotenzial von 1,47% und rät ebenfalls zu HOLD.
Geoff Haire (UBS) bestätigte sein Kursziel von 45 € und bewertet die Aktie neutral mit HOLD.
Hauptversammlung im Wechselmodus Die BASF-Hauptversammlung wird künftig alternierend als Präsenz- und als virtuelle Veranstaltung stattfinden. 2026 und 2028 wird die Hauptversammlung vor Ort durchgeführt, 2027 und 2029 digital. "Damit wollen wir den unterschiedlichen Erwartungen unserer vielfältigen Investorenbasis gerecht werden", erklärte CEO Markus Kamieth.
Fazit: BASF-Aktie stabilisiert sich Mit dem heutigen Kursanstieg zählt die BASF-Aktie zu den Top-Gewinnern im DAX. Die Quartalszahlen zeigen Licht und Schatten, dennoch bleibt die Bewertung attraktiv. Analysten sehen je nach Haus zwischen 1% und 28% Kurspotenzial.
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Autor: Redaktion, aktiencheck.de Veröffentlicht am: 30. Juli 2025
Disclaimer Dieser Artikel dient ausschließlich zu Informationszwecken und stellt keine Anlageberatung dar. Investitionen in Aktien unterliegen Risiken, einschließlich des möglichen Verlusts des eingesetzten Kapitals. Die Redaktion übernimmt keine Haftung für etwaige Entscheidungen auf Basis dieses Artikels. (30.07.2025/ac/a/d)
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