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21.11.2012
Sky Deutschland-Aktie: Verlustvorträge bleiben erhalten
aktiencheck.de

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Unterföhring (www.aktiencheck.de) - Der Bezahlfernsehsender Sky Deutschland AG (ISIN DE000SKYD000/ WKN SKYD00) darf auch nach einer Änderung der Gesellschafterstruktur seine Verlustvorträge behalten.

Wie aus einer am Dienstagabend veröffentlichten Pressemitteilung des Konzerns hervorgeht, könnten demnach laut einer verbindlichen Auskunft des Finanzamts München die steuerlichen Verlustvorträge von Sky Deutschland dem Unternehmen bei Änderungen in der Gesellschafterstruktur erhalten bleiben. Die Steuerbehörde bestätigte die methodische Vorgehensweise bei der Anwendung der Stille-Reserven-Regelung, die Teil des deutschen Körperschaftsteuergesetzes zum Erhalt von steuerlichen Verlustvorträgen ist.

Die Höhe der steuerlichen Verlustvorträge, die Sky weiterhin nutzen könnte, kann nur für den Zeitpunkt ermittelt werden, zu dem bestimmte Beteiligungsgrenzen überschritten werden. Das Management ist vor dem Hintergrund der verbindlichen Auskunft der Auffassung, dass der Gesellschaft ein signifikanter Teil ihrer steuerlichen Verlustvorträge erhalten bleiben kann, hieß es.

Der Gesamtbetrag der Verlustvorträge von Sky belief sich nach Angaben des Konzerns zum 30. September 2012 auf 2,3 Mrd. Euro, davon entfallen 2,1 Mrd. Euro auf das operative Geschäft in Deutschland.

Die Aktie von Sky Deutschland notiert derzeit mit einem Plus von 7,71 Prozent bei 3,87 Euro. (21.11.2012/ac/n/d)


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