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News - Nebenwerte
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29.08.2012
Q-Cells-Aktie: Gläubigerversammlung stimmt Kaufvertrag mit Hanwha zu
Ad hoc
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www.optionsscheinecheck.de
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Thalheim (www.aktiencheck.de) - Wie mit Ad hoc-Mitteilung vom 26. August 2012 mitgeteilt, wurde am 26. August 2012 mit einem Unternehmen der koreanischen Hanwha-Gruppe ein Kauf- und Übertragungsvertrag über den nahezu gesamten Geschäftsbetrieb der Q-Cells SE (ISIN DE0005558662/ WKN 555866) geschlossen. Dieser Vertrag stand unter dem Vorbehalt der Zustimmung der Gläubigerversammlung der Q-Cells SE.
Die Gläubigerversammlung der Q-Cells SE hat am heutigen Tage dem Abschluss des Kauf- und Übertragungsvertrages zugestimmt.
Auf der Basis des Kauf- und Übertragungsvertrages, der noch unter aufschiebenden Bedingungen, u.a. Kartellvorbehalt, steht,, ist damit zu rechnen, dass auf die Insolvenzforderungen im Rang des § 38 InsO eine Insolvenzquote von mindestens 20% ausgeschüttet werden kann.
Parallel dazu lagen der Insolvenzverwaltung noch weitere Angebote in Bezug auf den Erwerb des Geschäftsbetriebs der Q-Cells SE vor. Insoweit fehlte es allerdings bislang an konkreten bzw. finalen Angeboten des Bieters.
Es wird - nochmals - darauf hingewiesen, dass die Aktionäre der Q-Cells SE aus den Erlösen des M&A-Prozesses weder Ausschüttungen noch sonstige, nennenswerte Vermögensvorteile erhalten werden.
Kontakt:
Q-Cells SE i.I. OT Thalheim, Sonnenallee 17-21 06766 Bitterfeld-Wolfen Fax: +49 (0)3494 6699 10000 Web: www.q-cells.de
Q-Cells Investor Relations Stefan Lissner Tel.: +49 (0)3494 6699 10101 E-Mail: investor@q-cells.com
Q-Cells Corporate Communications Ina von Spies, Alberta Rohardt Tel.: +49 (0)3494 6699 10121 E-Mail: presse@q-cells.com
Rechtsanwalt Henning Schorisch als Insolvenzverwalter der Q-Cells SE Vorstand: Dr. Nedim Cen (CEO, CFO), Dr. Andreas v. Zitzewitz (COO, CSO) Aufsichtsratsvorsitzender: Prof. Dr. h.c. Karlheinz Hornung (Ad hoc vom 29.08.2012) (29.08.2012/ac/n/nw)
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