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News - Nebenwerte
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20.07.2012
IVG Immobilien-Aktie: Börsenzulassung für IVG-REIT beantragt
Ad hoc
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www.optionsscheinecheck.de
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Bonn (www.aktiencheck.de) - Die IVG Immobilien AG (ISIN DE0006205701/ WKN 620570) hat die Börsenzulassung für einen deutschen Real-Estate-Investment-Trust (REIT) beantragt. Die Notierungsaufnahme im regulierten Markt an der Börse München ist für den 24.07.2012 vorgesehen. Mit der Börsennotierung ist kein öffentliches Angebot verbunden. Zum Zeitpunkt der Börsennotierung halten verschiedene IVG Konzerngesellschaften insgesamt 75% der Anteile des IVG-REITs, während sich 25% auf insgesamt neun Investoren verteilen, die ihre Aktien bereits vor Börsennotierung von der IVG Immobilien AG erworben haben.
Der IVG-REIT ist bereits seit August 2007 als so genannter "Vor-REIT" registriert. Er wird nach erfolgreicher Börsenzulassung einen Antrag auf Eintragung ins Handelsregister als "IVG Immobilien Management REIT-AG" stellen. Zu Mitgliedern des Vorstands des IVG-REIT sind die IVG Führungskräfte Guido Piñol (Sprecher), David Canals und Jonas Kriebel bestellt. Dr. Wolfgang Schäfers (Vorsitzender) und Dr. Hans Volkert Volckens (stellvertretender Vorsitzender) sind Mitglieder des Aufsichtsrats.
Der IVG-REIT ist als ein weiterer Baustein innerhalb des IVG-Konzerns anzusehen, der die integrierte Plattformstrategie des Konzerns mit der Ausrichtung der Geschäftstätigkeit nach den REIT-Kriterien verbindet. Er erweitert das Angebot indirekter Immobilienanlagen der Gesellschaft um eine weitere wettbewerbsfähige, im internationalen Kontext bekannte Beteiligungsstruktur.
Der IVG-REIT bleibt langfristig voll konsolidiert. Die Gesellschaft erwartet keine Auswirkungen auf die Bilanz und Ergebnisrechnung des Konzerns. Seine Ergebnisse stehen aufgrund der gewählten Finanzierungsstruktur weitestgehend dem IVG-Konzern zu. Auch NAV und FFO der IVG Immobilien AG bleiben von der Börsennotierung unberührt. Die Sicherung des REIT-Status ist für die Gesellschaft und seine Aktionäre mit wirtschaftlichen Vorteilen verbunden, da ohne die Aufnahme der Börsennotierung der bestehende Vor-REIT-Status erloschen wäre. (Ad hoc vom 20.07.2012) (20.07.2012/ac/n/nw)
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