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News - Nebenwerte
18.06.2012
Mainova-Aktie: Gewinnwarnung
Ad hoc

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Frankfurt am Main (www.aktiencheck.de) - Das seit zehn Jahren laufende Wasserkartellverfahren wird voraussichtlich zum 30.06.2012 durch einen Vergleich zwischen der Mainova AG (ISIN DE0006553464/ WKN 655346) und der Landeskartellbehörde vor dem OLG Frankfurt am Main beendet.

Die Mainova AG hatte gegen die im Jahr 2007 gegen sie ergangene Preissenkungsverfügung der Landeskartellbehörde beim Oberlandesgericht (OLG) Frankfurt Beschwerde eingelegt. Aufgrund der Entscheidung des Bundesgerichtshofs (BGH) im Wasserpreisverfahren gegen den Wetzlarer Energieversorger enwag hatten sich die Chancen einer Entscheidung des Gerichtes zu Gunsten der Mainova AG ebenfalls verringert, so dass bereits im Jahresabschluss 2009 eine Risikovorsorge in Höhe von 51,25 Mio. Euro gebildet wurde.

Der nun in Aussicht genommene Vergleich führt im Geschäftsjahr 2012 zu einer weiteren Ergebnisbelastung in Höhe von rund 25 Mio. Euro. Damit kann das für 2012 prognostizierte Ergebnis auf Vorjahresniveau nicht mehr erreicht werden.

Insgesamt ergibt sich damit aus dem Wasserkartellverfahren für die Mainova bis einschließlich des Wirtschaftsjahres 2014 eine Belastung in Höhe von rund 76 Mio. Euro.

Aufgrund der Vergleichsvereinbarung gesunkenen Wasserpreise wird das bereits ertragsschwache Wassergeschäft zukünftig defizitär sein. (Ad hoc vom 15.06.2012) (18.06.2012/ac/n/nw)



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