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Analysen - Ausland
07.05.2012
Kraft Foods-Aktie: Unternehmensaufspaltung sorgt für Kursfantasie
Fuchsbriefe

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Berlin (www.aktiencheck.de) - Nach Einschätzung der Experten von "Fuchsbriefe" ist die Aktie von Kraft Foods (ISIN US50075N1046/ WKN 655910) weiterhin ein Kauf.

Nachdem der Konzern im Jahr 2010 den britischen Süßwarenherstellers Cadbury für 13 Mrd. EUR übernommen habe, seien in jenem Jahr der Umsatz um 27% und der Nettogewinn um 37% gestiegen. Der hierzulande u.a. durch Milka-Schokolade und Jacobs-Kaffee bekannte Lebensmittelriese wolle sich nun in diesem Jahr aufspalten.

Einerseits solle der Bereich Lebensmittel-Aktivitäten in den USA, der aktuell rund die Hälfte der Erlöse generiere, in Zukunft separat geführt werden. Andererseits solle mit dem wachstumsträchtigen internationalen Geschäft eine eigene Gesellschaft gebildet werden. Hier würden schon heute die Erträge mehrheitlich aus den Schwellenländern stammen. Da beide Gesellschaften an der Börse notieren sollten, würden heutige Kraft Foods-Aktionäre spätestens im Jahr 2013 an zwei unterschiedlichen Gesellschaften beteiligt sein.

Da die Marktteilnehmer von der geplanten Aufspaltung eine höhere Bewertung der einzelnen Einheiten erwarten würden, habe daher die Aktie positiv auf die entsprechende Nachricht reagiert. Nach Einschätzung der Experten sei der Konzern moderat bewertet und nach einer, aufgrund der Aufspaltung zu erwartenden, Ertragsdelle in diesem Jahr, dürfte der Gewinn im kommenden Jahr wieder zulegen. Das derzeitige 2013er-KGV liege bei 13,9 und damit die Konzernbewertung unter den meisten anderen führenden Lebensmittelriesen. Zudem sähen die Experten die künftigen jährlichen Wachstumsraten bei realistischen 8%.

Wenngleich die Aktie von Kraft Foods seit ihrer Empfehlung im Dezember 2010 bis heute 27% zugelegt hat (aktuell 30,32 EUR), halten die Experten von "Fuchsbriefe" einen Einstieg auch auf dem heutigen Niveau für sehr attraktiv und raten "kaufen". Das Kursziel liege bei 37,65 EUR und der Stopp-Kurs zur Absicherung sollte bei 25,77 EUR gesetzt werden. (Ausgabe 18 vom 03.05.2012) (07.05.2012/ac/a/a)
Offenlegung von möglichen Interessenskonflikten:

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