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13.03.2012
TUI-Aktie: Berufung gegen Gerichtsurteil angekündigt
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Hannover (www.aktiencheck.de) - Der Touristikkonzern TUI AG (ISIN DE000TUAG000/ WKN TUAG00) nahm in einer Presseerklärung Stellung zum heute verkündeten Urteil in einem Gerichtsprozess.
Demnach hat das Landgericht Hannover heute sein Urteil zum Thema Bekanntgabe von Flugzeiten verkündet. Den Anträgen des Verbraucherzentrale Bundesverbandes (vzbv) wurde teilweise stattgegeben. In dem Verfahren ging es konkret um die Klausel 3.3. aus den Reisebedingungen der TUI Deutschland GmbH zur Flugbeförderung. Der strittige Absatz besagt, dass der Reiseveranstalter dem Kunden die endgültigen Flugzeiten mit Zusendung der Reiseunterlagen mitteilt. Der vzbv sah darin eine Möglichkeit zur nachträglichen Flugzeitenänderung zu Lasten der Kunden und klagte. Diesem Antrag ist das Landgericht gefolgt. Der Absatz besagt weiter, dass Flugzeiten, die dem Kunden bei Buchung im Reisebüro mitgeteilt werden, unverbindlich seien. Dieser Antrag gegen eine weitere Konkretisierung der Reisebedingungen der TUI wurde zurückgewiesen.
TUI argumentiert hinsichtlich der Flugzeiten, dass diese bei Buchung häufig noch gar nicht endgültig feststünden. Insbesondere bei sehr frühen Buchungen habe die Vergabe der Start- und Landezeiten an den Flughäfen noch gar nicht stattgefunden. Zudem sei gesetzlich festgelegt, dass Veranstalter dem Kunden zum Zeitpunkt der Buchung lediglich eine "voraussichtliche Flugzeit" bestätigen müssen. Die endgültige Flugzeit werde in den Reiseunterlagen mitgeteilt, die üblicherweise einige Wochen vor Abflug verschickt werden. Dies sei bei allen Veranstaltern gängige Praxis in der Branche.
Das Verfahren wird voraussichtlich in höherer Instanz fortgeführt. TUI hat wegen der Flugzeiten bereits Berufung zum Oberlandesgericht Celle angekündigt, wird jedoch zunächst die Urteilsgründe sorgsam prüfen.
Die TUI-Aktie gewann in Frankfurt zuletzt 1,55 Prozent auf 5,56 Euro hinzu. Im Xetra-Handel notierte das Papier 1,97 Prozent fester bei 5,60 Euro. (13.03.2012/ac/n/d)
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