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Analysen - DAX 100
13.01.2012
GAGFAH Vergleich mit der Stadt Dresden ist gescheitert
Der Aktionärsbrief

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Düsseldorf (aktiencheck.de AG) - Die Experten von "Der Aktionärsbrief" raten Anlegern nach wie vor von einem Investment in die Aktie von GAGFAH (ISIN LU0269583422/ WKN A0LBDT) ab.

Im Rechtsstreit zwischen der Stadt Dresden und dem Immobilienkonzern GAGFAH sei ein gerichtliches Verfahren nun nicht mehr abwendbar. Der Versuch, die Angelegenheit mithilfe eines Vergleichs zu lösen, sei gescheitert.

GAGFAH sei im letzten Frühling von der Stadt Dresden zur Zahlung einer Vertragsstrafe in Höhe von 1,08 Mio. Euro plus Zinsen verklagt worden. Dem Unternehmen werde vorgeworfen, mehrfach gegen die Sozialcharta verstoßen zu haben. Diese sei bei der Privatisierung von ehemals städtischen Wohnungsgesellschaften 2006 vereinbart worden.

Die Klage sei für den Konzern unmittelbar existenzbedrohend. Im Falle einer gerichtlichen Niederlage dürfte eine Insolvenz unausweichlich sein.

Nach Meinung der Experten von "Der Aktionärsbrief" sollte die Aktie von GAGFAH unbedingt auch weiterhin gemieden werden. (Ausgabe 02 vom 12.01.2012) (13.01.2012/ac/a/d)
Offenlegung von möglichen Interessenskonflikten:

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