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23.11.2011
Reckitt Benckiser: Bundeskartellamt verhängt Millionenschweres Bußgeld
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Berkshire (aktiencheck.de AG) - Das Bundeskartellamt hat gegen die Reckitt Benckiser Deutschland GmbH, eine Tochter des britischen Reinigungsmittelherstellers Reckitt Benckiser plc (ISIN GB00B24CGK77/ WKN A0M1W6), sowie gegen deren verantwortlichen Mitarbeiter in zwei Verfahren Bußgelder in Höhe von insgesamt rund 24 Mio. Euro verhängt.
Wie die Wettbewerbshüter am Mittwoch bekannt gaben, wird Reckitt Benckiser vorgeworfen illegale Preisabsprachen über Maschinengeschirrspülmittel getroffen zu haben. Darüber hinaus hat sich das Unternehmen, im Rahmen regelmäßig stattfindender Treffen von verschiedenen Markenartikelherstellern, in unzulässiger Weise über wettbewerbsrelevante Informationen ausgetauscht. Dabei ist auch vom deutschen Konsumgüterkonzern Henkel AG & Co. KGaA (ISIN DE0006048432/ WKN 604843) die Rede.
Andreas Mundt, Präsident des Bundeskartellamts, erklärte dazu: "Reckitt Benckiser und Henkel haben in mehreren Fällen Preiserhöhungen für Maschinengeschirrspülmittel der Marken "Calgonit" und "Somat" abgesprochen. Die beiden Unternehmen haben Preiserhöhungen zwischen ihren Produkten über Jahre koordiniert. Die Zeche zahlte der Verbraucher."
Das Verfahren wegen verbotener Preisabsprachen wurde 2010 infolge eines Bonusantrages (Kronzeugenantrages) der Henkel Wasch- und Reinigungsmittel GmbH eingeleitet. Gegen Henkel wurde in Anwendung der Bonusregelung des Bundeskartellamtes keine Geldbuße verhängt.
Das zweite Verfahren betraf den unzulässigen Austausch von wettbewerbsrelevanter Information mit mehreren anderen Markenartikelherstellern. Dieses Verfahren wurde 2006 ausgelöst durch einen Bonusantrag der Colgate Palmolive GmbH, eine Tochter des US-Konsumgüterherstellers Colgate-Palmolive Co. (ISIN US1941621039/ WKN 850667). Das Bundeskartellamt hatte in der Folge bereits in den Jahren 2008/2009 gegen insgesamt acht Hersteller von Drogerieartikeln Bußgelder in Höhe von insgesamt rund 20 Mio. Euro verhängt.
Die Bußgeldbescheide gegen Reckitt Benckiser sind noch nicht rechtskräftig. Gegen die Entscheidungen des Bundeskartellamtes kann Einspruch eingelegt werden, über den das OLG Düsseldorf entscheidet.
Die Aktie von Reckitt Benckiser schloss heute in London bei 31,81 Britischen Pfund (+0,32 Prozent). (23.11.2011/ac/n/a)
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