Logo
News - Nebenwerte
22.09.2011
WMF Aufsichtsrat stimmt Aktienrückkauf zu
Ad hoc

www.optionsscheinecheck.de

Geislingen (aktiencheck.de AG) - Der Aufsichtsrat der WMF Württembergische Metallwarenfabrik Aktiengesellschaft (ISIN DE0007803009/ WKN 780300) in Geislingen/Steige hat gemäß dem Beschluss der Hauptversammlung vom 17. Juni 2010 in seiner heutigen Sitzung dem Vorschlag des Vorstands zugestimmt, von der durch die Hauptversammlung beschlossenen Ermächtigung zum Erwerb eigener Aktien gemäß den gesetzlichen und den Vorgaben der Hauptversammlung Gebrauch zu machen.

Der Erwerb wird ausschließlich mit dem Zweck einer späteren Einziehung der erworbenen Aktien erfolgen oder um sie bei etwaigen Unternehmenszusammenschlüssen, Käufen von Unternehmen, Unternehmensteilen oder Beteiligungen als Gegenleistung zu verwenden. Über die konkrete Verwendung ist zu einem späteren Zeitpunkt gesondert zu entscheiden. Derzeit ist keine konkrete Verwendung der zu erwerbenden eigenen Aktien im Rahmen von Unternehmenszusammenschlüssen, Käufen von Unternehmen, Unternehmensteilen oder Beteiligungen geplant.

Die eigenen Aktien werden ausschließlich über die Börse zurückgekauft. Damit soll ein Kreditinstitut beauftragt werden. Es können Aktien in einem Gesamtwert von bis zu EUR 30 Mio. (ohne Nebenkosten) erworben werden, höchstens aber gemäß der gesetzlichen Regelung bis zu 10% des Grundkapitals (1,4 Mio. Stück). Von der Ermächtigung zum Erwerb eigener Aktien kann der Vorstand vorerst bis zum 30. September 2012 Gebrauch machen. Es werden Stamm- und Vorzugsaktien proportional zum Grundkapital oder überproportional Vorzugsaktien erworben.

Die Gesellschaft wird das Kreditinstitut anweisen, sich nach besten Kräften zu bemühen, die Vorgaben des Art. 5 Verordnung (EG) 2273/2003 ("Verordnung") einzuhalten. Danach dürfen Aktien insbesondere nicht zu einem Kurs erworben werden, der über den des letzten unabhängig getätigten Abschlusses oder (sollte dieser höher sein) über dem des im jeweiligen Zeitpunkt höchsten unabhängigen Angebots auf den Handelsplätzen, auf denen der Kauf stattfindet, liegt. Nach dem Beschluss der Hauptversammlung darf der Gegenwert je Aktie zudem den Mittelwert der Aktienkurse an den letzten fünf Handelstagen vor der Eingehung der Verpflichtung zum Erwerb nicht um mehr als 10% über- oder unterschreiten.

Die Gesellschaft wird Veröffentlichungen über die Umsetzung des Programms gemäß Art. 4 der Verordnung vornehmen.

Geislingen/Steige, den 22. September 2011
(Ad hoc vom 22.09.2011) (22.09.2011/ac/n/nw)



© 1998 - 2026, optionsscheinecheck.de