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News - DAX 100
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23.08.2011
Deutsche EuroShop: Anpassung der FFO-Guidance
aktiencheck.de
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Hamburg (aktiencheck.de AG) - Die Deutsche EuroShop AG (ISIN DE0007480204/ WKN 748020) gab am Dienstag eine Anpassung ihrer FFO-Guidance (Funds from Operations) bekannt.
Demnach hat die Deutsche EuroShop als vermögensverwaltende Holding bisher die so genannte "erweiterte gewerbesteuerliche Kürzung" in Anspruch genommen hat. Dies entspricht langjähriger Übung und wurde stets von der Finanzverwaltung anerkannt. Aufgrund eines kürzlich veröffentlichten Urteils des Bundesfinanzhofes (BFH) besteht das Risiko, dass die o. g. steuerliche Handhabung für die Deutsche EuroShop zukünftig nicht mehr anzuwenden ist. Der BFH hatte im Fall einer Komplementärin in Rechtform einer GmbH entschieden, dass dieser im Rahmen ihrer Beteiligung an einer vermögensverwaltenden Grundstückspersonengesellschaft die erweiterte gewerbesteuerliche Kürzung zu versagen ist. Sollte die Finanzverwaltung dieses Urteil über den Einzelfall hinaus auf die Deutsche EuroShop anwenden, käme es zu einer bisher nicht angefallenen Gewerbesteuerbelastung.
Nach derzeitiger Kenntnis wird die Deutsche EuroShop im Geschäftsjahr 2011 für Vorjahre sowie für das Geschäftsjahr 2011 Vorsorge für Gewerbesteuerrisiken in Höhe von rund 6,1 Mio. Euro treffen müssen. Dieser Steueraufwand wird den FFO der Gesellschaft im Geschäftsjahr 2011 mit rund 0,12 Euro je Aktie belasten. Die Gesellschaft erwartet, 2011 nunmehr einen FFO von 1,40 bis 1,44 Euro je Aktie zu erwirtschaften; ursprünglich waren 1,48 bis 1,52 Euro je Aktie nach 1,40 Euro je Aktie im Vorjahr prognostiziert.
Die übrigen Ziele für die Ergebniskennzahlen Umsatz, EBIT und EBT vor Bewertungsergebnis werden aufgrund des erfreulichen Geschäftsverlaufs für 2011 aufrechterhalten. Für 2012 hält die Gesellschaft die FFO-Guidance von 1,60 bis 1,64 Euro je Aktie vorerst aufrecht, da in den nächsten Wochen in- und ausländische Standortalternativen geprüft werden.
Das Bewertungsergebnis 2011 würde durch die Gewerbesteuerpflicht ebenfalls negativ belastet; die latenten Steuerrückstellungen müssten deutlich erhöht werden. So ergäbe sich für den Fall, dass die Deutsche EuroShop weiterhin ihre Geschäftsleitung in Hamburg hätte, ein zusätzlicher, aber einmaliger Rückstellungsbedarf von 85-90 Mio. Euro (ungünstigster Fall), der 2011 das Bewertungsergebnis belasten würde. Durch eine Verlegung des Konzernsitzes innerhalb Deutschlands könnte sich dieser Betrag auf bis zu 50 Mio. Euro reduzieren.
Die Aktie der Deutschen Euroshop notierte zuletzt in Frankfurt bei 26,57 Euro (-0,30 Prozent). (23.08.2011/ac/n/d)
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