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News - DAX 100
29.04.2011
BayWa erhält keine Agrarsubventionen
Ad hoc

www.optionsscheinecheck.de

München (aktiencheck.de AG) - Die BayWa AG (ISIN DE0005194062/ WKN 519406) hat im EU-Haushaltsjahr 2010 keinerlei europäischen Agrarsubventionen erhalten. Dies erklärt das Unternehmen heute im Hinblick auf die veröffentlichte Empfängerliste von juristischen Personen im Internet. Die BayWa weist deutlich darauf hin, dass das Unternehmen vielmehr im Rahmen ihrer normalen Geschäftsaktivität für von der EU öffentlich ausgeschriebene Dienstleistungen tätig war: Der Konzern hat Getreide an die Bundesanstalt für Landwirtschaft und Ernährung (BLE) als Interventionsstelle der EU verkauft und außerdem im Rahmen eines Dienstleistungsvertrages die Lagerung von Getreide übernommen. Bei dieser Ausschreibung hat sich die Baywa gegenüber anderen Mitbewerbern durchgesetzt.

Damit handelt es sich nicht um Subventionen. So sieht es auch die BLE, die auf ihrer Internetseite informiert: 'Bei den hierzu ausgewiesenen Zahlungen an die Verkäufer der Erzeugnisse handelt es sich um die Bezahlung für eine gelieferte Ware und nicht um Subventionen für diese Betriebe.'* Jedoch versäumt sie es, darauf in der Liste der Zahlungsempfänger explizit hinzuweisen.

'Diese Art der Darstellung ist in hohem Maße geschäftsschädigend für die BayWa, da die BayWa definitiv hier keine Subventionen von der EU erhalten hat. Die EU hat uns leistungsgemäß vergütet', erklärte Klaus Josef Lutz, Vorstandsvorsitzender der BayWa AG in München. 'Deshalb erwägen wir rechtliche Schritte unter anderem gegen die BLE, die für die Veröffentlichung der Zahlen verantwortlich ist.'

* Zitat auf der BLE-Internetseite: 'Bei den hierzu ausgewiesenen Zahlungen an die Verkäufer der Erzeugnisse handelt es sich um die Bezahlung für eine gelieferte Ware und nicht um Subventionen für diese Betriebe. Da die BLE als nationale deutsche Interventionsstelle über keine eigenen Lager verfügt, beschafft sie sich den für die Durchführung dieser Maßnahmen notwendigen Lagerraum von Lagerhaltern im Rahmen von Dienstleistungsverträgen. Die
Lagerhalter erhalten im Falle einer Einlagerung die Zahlung für die erbrachten Lagerleistungen.'

BayWa Aktiengesellschaft
Arabellastraße 4
81925 München,
www.baywa.de

Kontakt:

Marion Danneboom, Leiterin PR/Unternehmenskommunikation
BayWa AG
Tel. 0 89/92 22-36 80
Fax 0 89/92 22-36 98
E-Mail: marion.danneboom@baywa.de
(Ad hoc vom 29.04.2011) (29.04.2011/ac/n/d)


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