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News - Nebenwerte
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29.07.2002
Süd-Chemie Urteil aufgehoben
Ad hoc
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Wie am 6. Februar 2001 veröffentlicht, wurde die Süd-Chemie Inc. (SCI), eine im mehrheitlichen Besitz der Süd-Chemie AG (WKN 729200) befindliche Gesellschaft, von dem District Court Houston, Texas, USA, in der 1. Instanz wegen angeblich vorsätzlicher Verletzung zweier Patente von Southern Clay Products Inc. zu 78,0 Mio. USD einschließlich Zinsen und Anwaltsgebühren verurteilt.
Wie von Süd-Chemie erwartet, hatte das Urteil vor dem United States Court of Appeals for the Federal Circuit in Washington (Berufungsgericht) keinen Bestand:
Es wurde teilweise wegen Nichtigkeit eines Patentes Ende Juli 2002 endgültig aufgehoben. Auch die Festsetzung von Schadenersatz-Ansprüchen und Kostenersatz wurde zu Gunsten von Süd-Chemie Inc. in vollem Umfang aufgehoben.
Bezüglich des anderen Patentes wurde der Rechtsstreit unter anderem wegen fehlenden rechtlichen Gehörs an das Gericht der 1. Instanz zurückverwiesen, Süd-Chemie ist zuversichtlich, dass auch der mit Auflagen an die 1. Instanz zurückverwiesene Teil des Patentrechtsstreites zu Gunsten der Süd-Chemie entschieden wird.
Insgesamt bestätigt das Urteil des Berufungsgerichtes die Rechtsauffassung der Süd-Chemie.
Tim Fischer/Sandra Kühberger Süd-Chemie AG Lenbachplatz 6 80333 München Telefon: (089) 5110-218 Fax: (089) 5110-302.
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