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Analysen - Marktberichte
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21.02.2011
Schweizer Unternehmen optimieren ihre Ausschüttungspolitik
Liechtensteinische LB
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www.optionsscheinecheck.de
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Vaduz (aktiencheck.de AG) - Mit der Einführung des Kapitaleinlageprinzips sind Ausschüttungen von Kapitaleinlagen seit dem 1. Januar 2011 steuerbefreit, so die Analysten der Liechtensteinischen Landesbank im Kommentar zum Schweizer Aktienmarkt.
Viele Unternehmen würden nun diese Neuerung im eidgenössischen Steuerrecht nutzen, um den wirtschaftlichen Nutzen der Dividende für die Aktionäre zu erhöhen.
Da Nennwertrückzahlungen die Kapitalstruktur einer Unternehmung verändern und das operative Risiko erhöhen würden, seien diese streng geregelt. Ausschüttungen aus Kapitalreserven würden keiner Bewilligung bedürfen, würden aber genau wie Nennwertrückzahlungen auch eine gesunde Finanzkraft der Firma signalisieren. Genau diesen Vorteil nutze Zurich Financial Services (ISIN CH0011075394/ WKN 579919): Der Versicherer schlage eine um 6% höhere Ausschüttung vor, die gänzlich aus Kapitalreserven geleistet werde. Die Nettodividende für die Investoren erhöhe sich somit um mehr als 60%.
Eine Erhöhung um gar 79% würden die Aktionäre des Chemiekonzerns Syngenta (ISIN CH0011037469/ WKN 580854) erfahren, der nun seine Reserven aus Kapitaleinlagen wieder an die Aktionäre zurückgebe. Am ausgeprägtesten zeige sich die Auswirkung der Gesetzesänderung bis jetzt bei Swiss Re (ISIN CH0012332372/ WKN 852246): Die Steigerung der Nettodividende betrage hier 323%.
Die St. Galler Kantonalbank (ISIN CH0011484067/ WKN 632296) habe für das Geschäftsjahr 2010 ebenfalls ihre Ausschüttungspolitik optimiert: Obwohl die Bruttodividende um einen Franken auf CHF 18,00 gekürzt worden sei, sorge die Einsparung der Verrechnungssteuer dafür, dass der wirtschaftliche Nutzen das Niveau der Vorjahresdividende erreiche. Dank genügend Kapitalreserven könne auch die Credit Suisse (ISIN CH0012138530/ WKN 876800) vom neuen Steuerrecht profitieren und teile den Investoren trotz Dividendenkürzung eine unveränderte Nettodividende von CHF 1,30 aus.
Dass eine Nennwertrückzahlung nicht immer unproblematisch sei, zeige der Fall von Transocean (ISIN CH0048265513/ WKN A0REAY): Das Handelsregister Zug habe die geplante Nennwertrückzahlung aufgrund des Bohrinsel-Unglücks im Golf von Mexiko zur Gänze gesperrt. Die Transocean-Anteilseigner würden jedoch in diesem Jahr von der steuerfreien Ausschüttung von Kapitalreserven profitieren. (Ausgabe Februar/März 2011) (21.02.2011/ac/a/m)
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