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News - Ausland
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08.11.2010
DO & CO beschließt Kapitalerhöhung
Ad hoc
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www.optionsscheinecheck.de
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Wien (aktiencheck.de AG) - Ad hoc-Mitteilung der DO & CO Restaurants & Catering AG ("DO & CO") (ISIN AT0000818802/ WKN 915210):
NICHT ZUR DIREKTEN ODER INDIREKTEN VERÖFFENTLICHUNG ODER VERBREITUNG IN ODER INNERHALB DER VERINIGTEN STAATEN VON AMERIKA, KANADA, JAPAN ODER AUSTRALIEN.
* DO & CO hat die Durchführung einer Kapitalerhöhung von 25% beschlossen;
* Maximaler Bezugs- und Angebotspreis: EUR 21,90;
* DO & CO bietet 1.948.800 Stück junge Aktien und 147.078 eigene Aktien zum Kauf an;
* Erwarteter Nettoerlös aus der Kapitalerhöhung und dem Verkauf der eigenen Aktien von rund EUR 40 Mio.;
* Kapitalerhöhung dient der Stärkung der Gesellschaft für Investitionen und zum Ausbau ihrer Marktpräsenz und für allfällige Akquisitionsmöglichkeiten;
* Kernaktionäre beabsichtigen, zusätzlich 1.009.348 bestehende Aktien zum Kauf anzubieten (inkl. Aktien, die für eine Mehrzuteilung zur Verfügung gestellt werden sollen);
* Im Zuge der Transaktion sollen alle Aktien der DO & CO - als erste eines ausländischen Unternehmens überhaupt - an der Istanbuler Börse zugelassen werden;
* Falls die Mehrzuteilung zur Gänze erfolgt, wird der Streubesitz nach Durchführung der Kapitalerhöhung und der Aktienverkäufe rund 47% betragen.
Der Vorstand der DO & CO Restaurants & Catering AG hat am 7. November 2010 mit Zustimmung des Aufsichtsrats vom gleichen Tag beschlossen, aus dem von der Hauptversammlung am 5. Juli 2007 eingeräumten genehmigten Kapital eine Erhöhung des Grundkapitals der Gesellschaft von derzeit 7,795,200 Stück Aktien um 1,948,800 Stück Aktien auf 9,744,000 Stück Aktien zu einem maximalen Bezugs- und Angebotspreis von EUR 21,90 je Aktie durchzuführen.
Die Ausgabe der neuen Aktien erfolgt unter Wahrung des gesetzlichen Bezugsrechts der Aktionäre der DO & CO Restaurants & Catering AG.
Gemeinsam mit den neuen Aktien werden sämtliche 147.078 eigenen Aktien der Gesellschaft, ebenfalls unter Wahrung des Bezugsrechts der Aktionäre veräußert.
Das Bezugsverhältnis (das sich auf die jungen und die eigenen Aktien kumuliert bezieht) beträgt 15:4, d.h. für 15 bestehende Aktien können 4 junge bzw. eigene Aktien bezogen werden. Die Bezugsfrist läuft von 12. November bis 26. November 2010. Der endgültige Bezugs- und Angebotspreis der angebotenen Aktien wird am Ende der Bezugsfrist auf Basis eines Bookbuildings festgelegt werden und könnte höher sein als der Kurs der bestehenden DO & CO-Aktien an der Wiener Börse.
Des Weiteren bieten die beiden Kernaktionäre der DO & CO, die Attila Dogudan Privatstiftung und DZR Immobilien und Beteiligungs GmbH 604,318 bestehende Aktien sowie weitere bis zu 405,030 bestehende Aktien für Mehrzuteilungen zum Kauf an. Beide Kernaktionäre haben sich der Gesellschaft gegenüber verpflichtet, die Bezugsrechte auf ihre bestehenden Aktien nicht auszuüben.
Die neuen und bestehenden angebotenen Aktien werden bzw. sind mit Gewinnberechtigung ab 1. April 2010 ausgestattet.
Die Aktien werden ausschließlich den bestehenden Aktionären zum Bezug sowie institutionellen Investoren zum Erwerb angeboten; in der Türkei soll ein öffentliches Angebot durchgeführt werden. Ein öffentliches Angebot in Österreich findet nicht statt.
Unter Zugrundelegung des maximalen Bezugs- und Angebotspreises erwartet die Gesellschaft einen Nettoerlös aus der Kapitalerhöhung und dem Verkauf der eigenen Aktien von rund EUR 40 Mio.
Falls die Mehrzuteilung zur Gänze erfolgt, wird der Streubesitz nach Durchführung der Transaktion rund 47% betragen.
Sämtliche Aktien sollen zur Istanbuler Börse zugelassen werden. Damit soll dem seit einigen Jahren verfolgten Schwerpunkt der Geschäftstätigkeit im Wachstumsmarkt Türkei Rechnung getragen werden. Die gesetzlichen Voraussetzungen für die Notierung eines ausländischen Unternehmens an der Istanbuler Börse und das öffentliche Angebot in der Türkei wurden erst unlängst beschlossen und DO & CO wird das erste ausländische Unternehmen überhaupt sein, welches an der Istanbuler Börse notieren wird. Die Notiz der Aktien im Amtlichen Handel der Wiener Börse bleibt bestehen. Handelsbeginn an beiden Börsen soll am 2. Dezember 2010 sein
Informationen und Erläuterungen des Emittenten zu dieser Mitteilung:
Rechtlicher Hinweis: Diese Ad hoc-Mitteilung stellt weder ein Angebot zum Verkauf noch eine Aufforderung zum Kauf von Wertpapieren dar. Ein öffentliches Angebot in Österreich findet nicht statt. Außer im Rahmen des gesetzlichen Bezugsrechts der bestehenden Aktionäre werden etwaige Zeichnungsaufträge von Personen, die nicht "qualifizierte Anleger" im Sinne von Artikel 2(1)(e) der Prospektrichtlinie (Richtlinie 2003/73/EG) und den maßgeblichen Umsetzungsvorschriften in Österreich und anderen Mitgliedstaaten sind, zurückgewiesen.
Diese Ad hoc-Mitteilung sowie die darin enthaltenen Informationen sind nicht zur Weitergabe in die Vereinigten Staaten von Amerika (USA) bzw. innerhalb der USA bestimmt. Diese Ad hoc-Mitteilung stellt weder ein Angebot noch eine Aufforderung zum Kauf von Wertpapieren in den USA dar. Die Wertpapiere der DO & CO Restaurants & Catering AG dürfen ohne eine vorherige Registrierung bzw. ohne das Vorliegen einer Ausnahmeregelung von der Registrierungsverpflichtung nicht in den USA verkauft, zum Kauf angeboten oder geliefert werden. Es besteht nicht die Absicht, einen Teil des Angebots in den USA zu registrieren oder ein öffentliches Angebot in den USA durchzuführen.
Diese Ad hoc-Mitteilung richtet sich im Vereinigten Königreich nur an (i) professionelle Anleger, die unter Artikel 19(1) des Financial Services und Markets Act 2000 (Financial Promotion) Order 2005 (nachfolgend als "Order" bezeichnet) fallen, und (ii) Personen mit hohem Nettovermögen, die unter Artikel 49(2) der Order fallen, und (iii) alle sonstigen Personen, an die sie rechtmäßig verteilt werden darf (zusammen werden diese Personen als "qualifizierte Personen" bezeichnet). Diese Ad hoc-Mitteilung steht nur qualifizierten Personen zur Verfügung. Personen, die keine qualifizierten Personen sind, sollten in keinem Fall im Hinblick oder Vertrauen auf diese Ad hoc-Mitteilung oder ihren Inhalt handeln.
Diese Ad hoc-Mitteilung stellt weder ein Angebot noch eine Aufforderung zum Kauf von Wertpapieren in der Türkei dar. Ein türkischer Prospekt (izahname) wurde noch nicht veröffentlicht und die in der Türkei im Rahmen eines öffentlichen Angebots anzubietenden Aktien wurden noch nicht mit dem Türkischen Capital Markets Board registriert. Eine Anlageentscheidung im Rahmen des öffentlichen Angebots in der Türkei sollte nur nach Veröffentlichung und auf Basis des türkischen Angebotsprospekts erfolgen.
Im Zusammenhang mit dem Verkauf der hier angesprochenen Wertpapiere darf der Stabilisierungsmanager (bzw. Personen, die diesen vertreten) Aktien mehr zuteilen oder Transaktionen durchführen, die zu einem Markpreis führen, der gegebenenfalls höher ist als derjenige, der sich ohne Vornahme solcher Stabilisierungsmaßnahmen ergeben würde. Es besteht allerdings keine Verpflichtung zur Vornahme von Stabilisierungsmaßnahmen durch den Stabilisierungsmanager (bzw. Personen, die diesen vertreten). Stabilisierungsmaßnahmen können ab dem Tag der öffentlichen Bekanntmachung des finalen Bezugs- und Angebotspreises gesetzt werden, und können, sofern gesetzt, jederzeit enden, jedenfalls müssen diese, gemäß dem jeweils anwendbarem Recht, (a) in Österreich bis spätestens 30 Kalendertage nach Zuteilung der Aktien und (b) in der Türkei bis spätestens 30 Kalendertage nach dem ersten Handelstag an der Istanbuler Börse, beendet werden. Jedenfalls beendet der Stabilisierungsmanager bei Ablauf einer dieser Perioden die Stabilisierungsmaßnahmen sowohl in Österreich als auch in der Türkei. Jede Stabilisierungsmaßnahme oder Mehrzuteilung muss vom Stabilisierungsmanager (bzw. Personen, die diesen vertreten) im Einklang mit den anwendbaren Gesetzen und Regeln gesetzt werden. (Ad hoc vom 08.11.2010) (08.11.2010/ac/n/a)
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