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News - Nebenwerte
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10.08.2010
Biotest: Patentschutz für BT-061 ausgeweitet
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Dreieich (aktiencheck.de AG) - Die Biotest AG (ISIN DE0005227235/ WKN 522723) hat in den USA ein Schlüsselpatent zum monoklonalen Antikörper BT-061 erhalten.
Wie der Anbieter von Plasmaproteinen und diagnostischen Erzeugnissen in der Mikrobiologie am Dienstag erklärte, ist nun das Substanzpatent in allen drei großen Pharmamärkten USA, Europa und Japan erteilt worden. Eine Erteilung konnte zudem in fünf zusätzlichen Ländern erreicht werden, darunter Russland und Singapur. In weiteren Ländern dauert der Prüfungsprozess an.
Der Schutzumfang des Substanzpatentes umfasse unter anderem die Antikörpersequenz und gewährt somit Schutz vor direkter Konkurrenz durch Generika. Das Patentportfolio zu BT-061 umfasse derzeit sechs internationale Patentfamilien mit Patentanmeldungen und erteilten Patenten, die sowohl das neue therapeutische Prinzip als auch den einzigartigen Wirkmechanismus von BT-061 zum Inhalt haben. Im Falle einer vollständigen Erteilung biete das Patentportfolio einen umfangreichen Schutz.
Ferner liegen Biotest jetzt die Endergebnisse aus einer klinischen Studie der Phase IIa mit dem immunmodulierenden Antikörper BT-061 vor. Der Antikörper zeigte demnach bereits nach einer kurzen Behandlungszeit kompetitive Wirksamkeit in der Indikation Rheumatoide Arthritis. Das gute Sicherheits- und Verträglichkeitsprofil wurde bestätigt.
Die Aktie von Biotest stieg bisher um 0,96 Prozent auf 29,51 Euro. (10.08.2010/ac/n/nw)
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