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News - Währungen
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28.04.2010
Neue Optionsscheine auf Währungspaare
Royal Bank of Scotland
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www.optionsscheinecheck.de
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Edinburgh (aktiencheck.de AG) - Die Royal Bank of Scotland hat erstmals Optionsscheine auf Währungspaare emittiert, wie aus der Veröffentlichung "Märkte & Zertifikate" der Royal Bank of Scotland (RBS) hervorgeht.
Es handle sich dabei um Puts und Calls auf EUR/USD, EUR/JPY und EUR/GBP. Demnächst würden auch EUR/CHF, USD/JPY, GBP/USD und GBP/JPY die Produktpalette vervollständigen. Mit Optionsscheinen - auch Warrants genannt - hätten Anleger die Möglichkeit, Währungsschwankungen zu hebeln. Dabei gelte es jedoch zu beachten, dass mit den erhöhten Chancen auch größere Risiken verbunden seien. Der spekulativen Seite stehe jedoch gleichermaßen ein Absicherungsgedanke gegenüber. Optionsscheine könnten nämlich ebenso ein hilfreiches, konservatives Investment darstellen, wenn sie zur Absicherung von Währungsschwankungen im Depot eingesetzt würden.
Im Gegensatz zu Mini Futures würden Optionsscheine nicht über eine Stopp-Loss-Marke verfügen, bei deren Berühren das Papier fällig gestellt und ein Restwert ausgezahlt werde. Anders als beim Mini Future, dessen Wertentwicklung sich eng in Relation zum Preis des Basiswertes bewege, sei es bei Optionsscheinen sinnvoll, zwischen innerem Wert und Zeitwert zu unterscheiden. Der innere Wert ergebe sich aus dem Kurs des Basiswerts und dem Ausübungspreis (Strike Price).
Der Zeitwert bei Optionsscheinen auf Währungen hänge einerseits von der Restlaufzeit des Papiers (Optionsscheine hätten eine bestimmte Laufzeit), andererseits auch von der Volatilität des Basiswerts und der Zinsdifferenz der Währungspaare ab. Er sinke tendenziell, je näher das Ende der Laufzeit rücke. Umgekehrt nehme die Hebelwirkung eines Optionsscheines zu, wenn die Laufzeit des Papiers zu Ende gehe. Die Verrechnung der Gewinne für Optionsscheininhaber erfolge in der Regel über einen Barausgleich.
Der Käufer eines Calls erhalte das Recht, den Basiswert zu einem bestimmten Preis zu kaufen. Sei dieser nach Addition der Optionsprämie niedriger als der Marktpreis des Basiswertes, liege der Call im Geld. Ein Put verbriefe das Recht, einen bestimmten Basiswert zu einem bestimmten Preis zu verkaufen. Das sei dann gewinnbringend, wenn der Marktpreis des Basiswerts nach Addition der Optionsprämie geringer als der im Put festgelegte Preis sei. (Ausgabe 3/2010) (28.04.2010/oc/n/w)
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