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News - Ausland
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15.12.2009
UBS: Entscheid des Verwaltungsrates betreffend Klagen im Zusammenhang mit Subprime und US Cross-Border
aktiencheck.de
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Zürich (aktiencheck.de AG) - Die schweizerische Großbank UBS AG (ISIN CH0024899483/ WKN UB0BL6) gab am Dienstag bekannt, dass ihr Verwaltungsrat entschieden hat, hinsichtlich der Subprime Verluste und des früheren grenzüberschreitenden US-Privatkundengeschäfts keine rechtlichen Schritte gegen ehemalige Führungspersonen einzuleiten.
Den Angaben zufolge hätten Untersuchungen gezeigt, dass es keine Hinweise auf individuelle strafrechtliche Vergehen von ehemaligen Führungskräften gemäß Schweizer Recht gibt. Ebenso hätten Hinweise gefehlt, dass diese zum Schaden der UBS persönliche Interessen verfolgt hätten. Daher unternehme der Verwaltungsrat keine strafrechtlichen Schritte. Es wurde zudem beschlossen, auch auf zivilrechtliche Klagen auf Basis der Organhaftpflicht oder anderer Grundlagen zu verzichten, hieß es.
Wie das Institut weiter mitteilte, ist der Verwaltungsrat nach sorgfältigen Abwägungen zur Überzeugung gelangt, dass jahrelange Unsicherheit verursacht durch Rechtsstreitigkeiten mit bestenfalls ungewissem Ausgang und die damit einhergehende negative Publizität nicht im Interesse der UBS, ihrer Mitarbeiter, Kunden und Aktionäre ist. Mit dem Aufbau einer neuen UBS habe der Verwaltungsrat einen Schlussstrich unter die Vergangenheit gezogen. Das neue Management habe bereits umfangreiche und tiefgreifende Maßnahmen getroffen um sicherzustellen, dass so etwas nie wieder geschehen könne.
Die Aktie von UBS notierte zuletzt bei 15,91 Schweizer Franken (+0,51 Prozent). (15.12.2009/ac/n/a)
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