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News - DAX 100
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20.10.2009
Celesio begibt Wandelanleihe
Ad hoc
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Stuttgart (aktiencheck.de AG) - Der Vorstand der Celesio AG (ISIN DE000CLS1001/ WKN CLS100) hat heute mit Zustimmung des Aufsichtsrats die Begebung einer nicht nachrangigen, unbesicherten Wandelanleihe beschlossen, wandelbar in Aktien der Celesio AG ("Wandelanleihe"). Die Wandelanleihe wird von der Celesio Finance B.V. ("Emittentin") ausgegeben, einer 100-prozentigen Tochter der Celesio AG, und von der Celesio AG garantiert. Im Rahmen eines beschleunigten Bookbuilding-Verfahrens wird die Wandelanleihe ausschließlich institutionellen Investoren außerhalb der USA zum Kauf angeboten. Das Bezugsrecht der bestehenden Aktionäre der Celesio AG zum Bezug der Wandelanleihe wurde ausgeschlossen.
Die Wandelanleihe wird ein Emissionsvolumen von ca. 265 Mio. Euro haben. Sofern die Celesio AG ihre Erhöhungsoption in Höhe von 15 Prozent vollumfänglich ausübt, kann das Volumen auf ca. 305 Mio. Euro aufgestockt werden. Üben die Joint Lead Manager und Joint Bookrunner der Transaktion ihre Mehrzuteilungsoption in Höhe von 15 Prozent in vollem Umfang aus, erhöht sich das Gesamtemissionsvolumen auf ca. 350 Mio. Euro.
Die Wandelanleihe mit einer Laufzeit von fünf Jahren wird zu 100 Prozent des Nennbetrags begeben und ist zu 100 Prozent rückzahlbar. Der Kupon soll zwischen 3,75 Prozent und 4,75 Prozent bei jährlicher Zahlung liegen. Der Wandlungspreis wird 25 Prozent über dem volumengewichteten Durchschnittskurs der Aktien der Celesio AG im XETRA-Handel von Beginn des Bookbuilding-Verfahrens bis zum Zeitpunkt der endgültigen Preisfestsetzung für die Wandelanleihe festgelegt werden.
Die Preisfestsetzung wird im Laufe des Tages erwartet. Die Begebung (das Settlement) findet am oder um den 29. Oktober 2009 statt.
Die Celesio AG strebt die Einbeziehung der Wandelanleihe in den Handel im Open Market (Freiverkehr) der Frankfurter Wertpapierbörse an.
Ziel der ersten Wandelanleihe der Celesio AG ist es, ihre Finanzierungsquellen und ihre Investorenbasis zu diversifizieren sowie das Fälligkeitsprofil der Finanzverbindlichkeiten auszuweiten. Die Celesio AG plant, die Mittelzuflüsse aus der Wandelanleihe im Rahmen der Wachstumsstrategie 2015 zu verwenden sowie die kürzlich bekannt gegebenen Akquisitionen in Brasilien und Belgien längerfristig über den Kapitalmarkt zu refinanzieren.
BNP Paribas begleitet die Transaktion als Sole Global Coordinator und gemeinsam mit der Société Générale Corporate & Investment Banking als Joint Lead Manager und Joint Bookrunner.
Wichtige Mitteilung:
Nicht zur Verteilung oder Abgabe innerhalb der oder in die Vereinigten Staaten von Amerika (oder an US-Personen), Australien, Kanada oder Japan, oder in jede andere Jurisdiktion, in der Angebote oder Verkäufe nach geltendem Recht untersagt sind.
Diese Ad hoc-Mitteilung dient ausschließlich Informationszwecken. Sie stellt weder ein Angebot noch eine Aufforderung zur Abgabe eines Angebots zum Kauf von Wertpapieren dar. Im Zusammenhang mit dieser Transaktion gab es weder ein öffentliches Angebot, noch wird es ein öffentliches Angebot der Wandelanleihe geben. Im Zusammenhang mit dem Angebot der Wandelanleihe wird kein Prospekt erstellt.
Die Wandelanleihe darf in keiner Jurisdiktion öffentlich angeboten werden, wenn die Emittentin der Wandelanleihe in einer solchen Jurisdiktion dazu verpflichtet wäre, einen Prospekt oder ein anderes Angebotsdokument in Bezug auf die Wandelanleihe zu erstellen oder zu registrieren. Die Verteilung dieser Ad hoc-Mitteilung und das Angebot und der Verkauf der Wandelanleihe können in bestimmten Jurisdiktionen gesetzlichen Beschränkungen unterliegen. Personen, die diese Ad hoc-Mitteilung lesen, sollten sich über diese Beschränkungen informieren und diese Beschränkungen einhalten.
Diese Ad hoc-Mitteilung stellt weder ein Angebot noch eine Aufforderung zur Abgabe eines Angebots zum Kauf von Wertpapieren in den Vereinigten Staaten von Amerika dar. Die in dieser Mitteilung erwähnten Wertpapiere (einschließlich der Wandelanleihe und der Aktien der Celesio AG) sind und werden nicht gemäß dem United States Securities Act von 1933 in zuletzt geänderter Fassung (der "Securities Act") in den Vereinigten Staaten registriert und dürfen nicht in den Vereinigten Staaten oder an beziehungsweise für Rechnung von US-amerikanischen Personen verkauft oder zum Verkauf angeboten werden, außer gemäß einer einschlägigen Ausnahme von den Registrierungserfordernissen nach dem Securities Act oder den jeweiligen bundesstaatlichen Wertpapiergesetzen.
Diese Ad hoc-Mitteilung sowie die darin enthaltenen Informationen dürfen weder in den Vereinigten Staaten noch in irgendeiner anderen Jurisdiktion, wo das Angebot oder der Verkauf nach den dort anwendbaren Gesetzen verboten wäre, noch an US-amerikanische Personen oder an Publikationen mit einer allgemeinen Verbreitung in den USA verteilt oder versendet werden. Es wird kein Angebot der Wandelanleihe in den Vereinigten Staaten gemacht.
Diese Ad hoc-Mitteilung richtet sich im Vereinigten Königreich nur an (i) professionelle Anleger, die unter Artikel 19(1) des Financial Services and Markets Act 2000 (Financial Promotion) Order 2005 (nachfolgend als "Order" bezeichnet) fallen, und (ii) Personen mit hohem Eigenkapital, die unter Artikel 49(2) der Order fallen, und (iii) alle sonstigen Personen, an die sie rechtmäßig verteilt werden darf (zusammen werden diese Personen als "qualifizierte Personen" bezeichnet).
Die Wandelanleihe steht nur qualifizierten Personen zur Verfügung, und jede Aufforderung, jedes Angebot oder jede Vereinbarung, solche Wertpapiere zu beziehen, zu kaufen oder anderweitig zu erwerben, wird nur gegenüber qualifizierten Personen abgegeben. Personen, die keine qualifizierten Personen sind, sollten in keinem Fall im Hinblick oder Vertrauen auf diese Ad hoc-Mitteilung oder ihren Inhalt handeln.
Ab Bekanntmachung der endgültigen Bedingungen der Wandelanleihe kann die BNP Paribas als Stabilisierungsmanager im Rahmen der geltenden Gesetze und Vorschriften Maßnahmen ergreifen, um den Preis der Wandelanleihe und der Aktien auf einem höheren Niveau als dem sich sonst am Markt ergebenden Preis zu stabilisieren. Solche Stabilisierungsmaßnahmen können jederzeit beendet werden. Sie müssen spätestens beendet sein 30 Tage nach dem Settlement oder 60 Tage nach Zuteilung der Wandelanleihe, je nach dem, welcher dieser Zeitpunkte zuerst eintritt.
Sofern solche Maßnahmen vorgenommen werden, können sie zu Marktpreisen der Wandelanleihe oder der Aktien führen, die über dem sich ohne solche Maßnahmen am Markt ergebenden Preisniveau liegen und eine Preisstabilität indizieren, die ohne solche Maßnahmen nicht bestehen würde. Es besteht keine Pflicht des Stabilisierungsmanagers Stabilisierungsmaßnahmen vorzunehmen. Sollten Stabilisierungsmaßnahmen vorgenommen werden, können diese jederzeit beendet werden.
Ansprechpartner:
Investor Relations Michaela Wanka Celesio AG +49 (0) 711 5001-735 investor@celesio.com
Medien Rainer Berghausen Celesio AG +49 (0) 711 5001-549 media@celesio.com (Ad hoc vom 20.10.2009) (20.10.2009/ac/n/d)
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