|
News - Nebenwerte
|
16.10.2009
GWB Immobilien beschließt Ausgabe einer Wandelanleihe
Ad hoc
|
www.optionsscheinecheck.de
|
Siek (aktiencheck.de AG) - Der Vorstand der GWB Immobilien AG (ISIN DE000A0JKHG0/ WKN A0JKHG) hat heute mit Zustimmung des Aufsichtsrats beschlossen, eine Wandelanleihe im Gesamtnennbetrag von bis zu EUR 3.062.500,00, eingeteilt in bis zu 1.225.000 Stück auf den Inhaber lautende, untereinander gleichberechtigte Teilschuldverschreibungen mit einem Nennbetrag von je EUR 2,50 auszugeben. Die Wandelschuldverschreibung berechtigt zur Wandlung in bis zu 1.225.000 neue Stückaktien. Die Laufzeit der Wandelanleihe beginnt am 1. November 2009 und endet am 31. Oktober 2014 (einschließlich). Die Wandelanleihe wird in Höhe ihres Nennbetrages mit 7,5% p.a. verzinst.
Den Aktionären wird das gesetzliche Bezugsrecht in der Weise gewährt, dass die VEM Aktienbank AG, München, zur Zeichnung und Übernahme der Teilschuldverschreibungen zum Ausgabebetrag von 100% des Nennbetrages (entsprechend EUR 2,50) je Teilschuldverschreibung zugelassen wird mit der Verpflichtung, sie den Aktionären im Verhältnis 4 zu 1, d. h. vier Aktien der GWB Immobilien AG berechtigen zum Bezug von einer Teilschuldverschreibung, zu einem Ausgabebetrag von 100% des Nennbetrages (entsprechend EUR 2,50) je Teilschuldverschreibung (der "Bezugspreis") zum Bezug anzubieten.
Zur Darstellung des geglätteten Bezugsverhältnisses haben sich Altaktionäre der Gesellschaft bereit erklärt, auf die Ausübung von Bezugsrechten auf 406.250 Teilschuldverschreibungen zu verzichten. Etwaige aufgrund des Bezugsangebots nicht bezogene Teilschuldverschreibungen sollen im Rahmen einer Privatplatzierung institutionellen Anlegern zum Bezugspreis zum Erwerb angeboten werden. Das Bezugsrecht für Spitzenbeträge ist ausgeschlossen.
Die weiteren Einzelheiten ergeben sich aus dem Bezugsangebot, das voraussichtlich in den nächsten Tagen veröffentlicht wird.
Kirchhoff Consult AG Janina Wismar Tel.: +49 (0) 40 609 186 50 Fax: +49 (0) 40 609 186 60 E-Mail: janina.wismar@kirchhoff.de (Ad hoc vom 15.10.2009) (16.10.2009/ac/n/nw)
|