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News - Nebenwerte
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04.06.2009
Air Berlin gibt neue Aktien aus
Ad hoc
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Berlin (aktiencheck.de AG) - Air Berlin PLC (ISIN GB00B128C026/ WKN AB1000) ("Air Berlin") hat heute beschlossen, ca. 6 Mio. neue Aktien unter Ausschluss des Bezugsrechts der Altaktionäre auszugeben, die im Wege eines beschleunigten Bookbuilding-Verfahrens bei institutionellen und qualifizierten Investoren platziert werden. Johannes Zurnieden, Chairman des Board of Directors der Air Berlin, hat bestätigt, 350.000 neue Aktien und Joachim Hunold, CEO der Air Berlin, hat bestätigt, 150.000 neue Aktien im Rahmen der Platzierung zu erwerben. Gleichzeitig hat Air Berlins größter Aktionär bestätigt, die ESAS Holding A.S., weitere 4 Mio. neue Aktien zum Platzierungspreis des Bookbuilding-Verfahrens zu erwerben, die im Rahmen einer weiteren Kapitalerhöhung der Air Berlin ausgegeben werden sollen.
Die Erlöse der Kapitalerhöhung werden für allgemeine Unternehmenszwecke verwendet.
Credit Suisse begleitet die Aktienplatzierung als alleiniger Bookrunner. Das Settlement der Aktien wird am oder um den 9. Juni 2009 erwartet. Die neuen Aktien sind gleichrangig zu bereits bestehenden Aktien von Air Berlin.
Air Berlin PLC The Hour House 32 High Street Rickmansworth WD3 1ER Hertfordshire Great Britain
Disclaimer
Nicht zur Verteilung, Veröffentlichung oder Weiterleitung in den USA, Kanada, Australien und Japan sowie in Rechtsordnungen, in denen das Angebot oder der Verkauf von Aktien der Air Berlin PLC (die "Aktien") unzulässig sind. Diese Pressemitteilung stellt weder ein Angebot zum Verkauf noch eine Aufforderung zum Kauf von Wertpapieren der Air Berlin PLC dar. Die Aktien dürfen in den USA nur nach vorheriger Registrierung nach den Vorschriften des U.S. Securities Act von 1933 in der gültigen Fassung oder aufgrund einer Ausnahme vom Registrierungserfordernis angeboten oder verkauft werden. Es findet kein öffentliches Angebot von Aktien in den USA statt.
Dieses Dokument ist nur an Personen gerichtet, (i) die außerhalb des Vereinigten Königreichs sind oder (ii) die Branchenerfahrung mit Investitionen im Sinne von Artikel 19 (5) der U.K. Financial Services and Markets Act 2000 (Financial Promotion) Order 2005 (in ihrer jetzigen Fassung) (die "Order") haben oder (iii) die von Artikel 49 (2) (a) bis (d) der Order ("high net worth companies, unincorporated associations etc.") erfasst sind (alle solche Personen im folgenden "Relevante Personen" genannt).
Jede Person, die keine Relevante Person ist, darf nicht aufgrund dieser Mitteilung oder ihres Inhaltes tätig werden oder auf diese vertrauen. Jede Investition oder Investitionstätigkeit, auf die sich diese Mitteilung bezieht, steht nur Relevanten Personen zur Verfügung und wird nur mit Relevanten Personen unternommen. (Ad hoc vom 04.06.2009) (04.06.2009/ac/n/nw)
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