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News - Nebenwerte
11.05.2009
WaveLight Verlangen der Alcon zur Einleitung des Squeeze-Out-Verfahrens
Ad hoc

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Erlangen (aktiencheck.de AG) - Die im Prime Standard der Deutschen Börse AG notierte WaveLight AG (ISIN DE0005125603/ WKN 512560) (Geschäftsanschrift: Am Wolfsmantel 5, 91058 Erlangen) teilt mit, dass die Alcon, Inc. mit Sitz in Hünenberg, Schweiz, dem Vorstand der WaveLight AG mit Schreiben vom 8. Mai 2009 das förmliche Verlangen gemäß § 327a Abs. 1 Satz 1 AktG übermittelt hat, die Hauptversammlung der Gesellschaft möge die Übertragung der Aktien der übrigen Aktionäre (Minderheitsaktionäre) auf die Alcon, Inc. als Hauptaktionär gegen Gewährung einer angemessenen Barabfindung beschließen (sog. Squeeze-Out).

Die Alcon, Inc. hält ausweislich einer dem Vorstand der WaveLight AG übermittelten Bestandsbestätigung vom 8. Mai 2009 eine Beteiligung von ca. 95,04% am Grundkapital der WaveLight AG und ist damit Hauptaktionär im Sinne von § 327a Abs. 1 Satz 1 AktG.

Der vorbenannte Beschluss soll in der ordentlichen Hauptversammlung für das Rumpfgeschäftsjahr 2008 gefasst werden, die für den 28. August 2009 geplant ist. (Ad hoc vom 11.05.2009) (11.05.2009/ac/n/nw)


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