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News - Nebenwerte
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11.08.2008
IKB: KfW unterzeichnet angekündigte Zeichnungsverpflichtung im Zusammenhang mit Kapitalerhöhung
aktiencheck.de
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Düsseldorf (aktiencheck.de AG) - Die IKB Deutsche Industriebank AG (ISIN DE0008063306/ WKN 806330) gab am späten Freitag bekannt, dass die angekündigte Verpflichtung der KfW gegenüber der IKB, Aktien aus der von der ordentlichen Hauptversammlung am 27. März 2008 beschlossenen Kapitalerhöhung zu zeichnen, oder die Zeichnung durch einen Dritten sicherzustellen, so dass mit der Zeichnung durch andere Aktionäre insgesamt ein Kapitalerhöhungsbetrag von 1,25 Mrd. Euro für die IKB gewährleistet ist, nun von der KfW und der IKB unterzeichnet wurde.
Wie die Mittelstandsbank mitteilte, steht diese Zeichnungspflicht der KfW unter der aufschiebenden Bedingung, dass die Europäische Kommission bis zum 25. Oktober 2008 verbindlich feststellt, dass die Beteiligung der KfW an der Kapitalerhöhung entweder keine Beihilfe darstellt oder als Beihilfe genehmigt wird. Eine Entscheidung der EU-Kommission hierzu wird im Oktober 2008 erwartet. Die IKB wird den Prospekt vom 25. Juli 2008 für das Bezugsangebot im Wege eines noch zu veröffentlichenden Nachtrags zum Prospekt anpassen. Zu Einzelheiten zu der vorgenannten Verpflichtung der KfW wird auf den Nachtrag zum Prospekt verwiesen. Aktionäre, die vor der Veröffentlichung des Nachtrags die Ausübung von Bezugsrechten erklärt haben, können diese Erklärung innerhalb von zwei Werktagen nach Veröffentlichung des Nachtrags widerrufen. Diese Widerrufsfrist wird nach Ablauf der Bezugsfrist enden.
Die Aktie der IKB schloss am Freitag bei 2,28 Euro (+0,44 Prozent). (11.08.2008/ac/n/nw)
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