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Analysen - Nebenwerte
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01.07.2008
SKW Stahl-Metallurgie "hold"
VISCARDI AG
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www.optionsscheinecheck.de
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München (aktiencheck.de AG) - Die Analysten der VISCARDI AG stufen die Aktie von SKW Stahl-Metallurgie (DE000SKWM013/ WKN SKWM01) von "buy" auf "hold" herab.
Die seit Januar 2007 bekannten Vorwürfe der Preisabsprache seien nun von der Europäischen Kommission konkretisiert worden. Danach ermittle die Europäische Kommission gegen SKW wegen des Verdachts der kartellrechtswidrigen Verhaltenskoordinierung beim Verkauf von Calciumkarbidpulver und von Magnesiumgranulat. Der von der Kommission untersuchte Zeitraum sei nach Ansicht der Analysten der VISCARDI AG relativ kurz - er erstrecke sich über den Zeitraum von April 2004 bis Januar 2007 - und nähre den Verdacht, die Kommission würde auf Basis eines Kronzeugen agieren.
Dies würde auch die zwischenzeitliche Zurückhaltung des Managements erklären: Dessen wiederholt geäußerte Stellungnahme, wonach die Vorwürfe für unbegründet eingestuft würden, tauche in der aktuellen Ad hoc-Meldung nicht mehr auf. Auf die inzwischen zugestellten Beschwerdepunkte habe SKW nun drei Monate Zeit, die entsprechenden Akten einzusehen und Stellung zu nehmen.
Nach Ansicht der Analysten verfüge die Europäische Kommission über einen weiten Spielraum bei der Bemessung von Geldbußen. Basis der Geldbußen sei in jedem Fall der innerhalb des EWR mit den betreffenden Waren erzielten Umsatz. Dieser werde mit der Anzahl der Jahre der Zuwiderhandlung multipliziert. Die dann fällige Geldbuße belaufe sich auf bis zu 30% des im gesamten Zeitraum erwirtschafteten Umsatzes, wobei sich dieser Prozentsatz aufgrund mildernder oder erschwerender Umstände verringern oder erhöhen könne. Da in der Zählweise der EU Zeiträume von bis zu sechs Monaten mit einem halben, Zeiträume von mehr als sechs Monaten mit einem ganzen Jahr angerechnet würden, würden sich die im betroffenen Zeitraum erzielten Segmentumsätze auf etwa 85 Mio. Euro summieren.
Zusätzlich, unabhängig von der Dauer der Beteiligung am Kartellverstoß, verhänge die Kommission eine Abschreckungsstrafe in Höhe von 15 bis 25% des Umsatzes, so dass also im Normalfall 45% bis 55% des Segmentumsatzes als Strafe anzusetzen wären. Insgesamt jedoch dürfe die Geldbuße 10% des im Vorjahr erzielten Konzernumsatzes nicht übersteigen. Diese Maximalstrafe komme nach Ansicht der Analysten bei SKW, die im Vorjahr Umsätze von 239,0 Mio. Euro erwirtschaftet habe, zur Anwendung. Das für SKW anzusetzende Strafmaß dürfte sich daher im Fall einer Verurteilung auf 23,9 Mio. Euro belaufen.
Eine endgültige Bemessung des Strafmaßes dürfte nach Aussagen der Analysten der VISCARDI AG frühestens im vierten Quartal des Jahres zu erwarten sein. Die Analysten würden in ihrem Modell von einer Bestrafung im Rahmen der Bandbreiten der Europäischen Kommission ausgehen und mit Aufwendungen in Höhe von Euro 23,9 Mio. rechnen. Strafmildernde Umstände wie Fahrlässigkeit oder eine Geringfügigkeit der eigenen Beteiligung hätten bei den Analysten keine Anwendung gefunden.
Darüber hinaus dürfte SKW im zweiten Quartal Rückstellungen für Rechtsanwaltskosten (eVISCARDI: 1,0 Mio. Euro) gebildet haben. Weitaus größere Bedeutung habe jedoch die Frage, wie sich die Wettbewerbsintensität nach Beendigung der Preisabsprachen entwickeln werde: Die Analysten hätten daher ihre Ergebnisprognosen im Bereich Pulver und Granulate für H2/08 und 2009 deutlich nach unten angepasst.
Vor dem Hintergrund rückläufiger Ergebnisschätzungen und des unsicheren Umfeldes in Bezug auf die Kartellstrafen nehmen die Analysten der VISCARDI AG ihr Anlageurteil für die Aktie von SKW Stahl-Metallurgie von "buy" auf "hold" zurück und senken ihr Kursziel von 34 Euro auf 18 Euro. (Analyse vom 01.07.2008) (01.07.2008/ac/a/nw)
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