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News - Ausland
15.05.2008
BÖHLER-UDDEHOLM voestalpine legt Barabfindungsangebot vor
Ad hoc

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Wien (aktiencheck.de AG) - Wie bereits im März 2008 angekündigt, wird voestalpine AG in der ordentlichen Hauptversammlung der BÖHLER-UDDEHOLM AG (ISIN AT0000903851/ WKN 894577) am 23. Juni 2008 den Antrag stellen, die Aktien aller von der Hauptgesellschafterin voestalpine AG verschiedenen Aktionäre gemäß dem Gesellschafter-Ausschlussgesetz gegen Gewährung einer angemessenen Barabfindung auf die Hauptgesellschafterin voestalpine AG zu übertragen ("Squeeze-out").

Die angemessene Barabfindung, wurde nunmehr mit EUR 70,26 pro Stückaktie vom Vorstand der BÖHLER-UDDEHOLM AG und der Hauptgesellschafterin voestalpine AG in einem gemeinsamen Bericht festgesetzt. Die Barabfindung enthält den auf jede Stückaktie entfallenden Bilanzgewinn des Geschäftsjahres 2007 und des Rumpfwirtschaftsjahres 2008 (01.01. bis 31.03.2008) der Gesellschaft. Die gesonderte Ausschüttung einer Dividende ist daher nicht vorgesehen.

Die Bemessung der angemessenen Barabfindung beruht auf einem von Ernst & Young Wirtschaftsprüfungsgesellschaft m.b.H. über Auftrag der voestalpine AG und der BÖHLER-UDDEHOLM AG erstatteten Gutachten über die Bewertung der BÖHLER-UDDEHOLM AG zum 23./24. Juni 2008. Die Angemessenheit der Barabfindung und die Richtigkeit des gemeinsamen Berichtes des Vorstandes und des Hauptgesellschafters der BÖHLER-UDDEHOLM AG wurden vom gerichtlich bestellten sachverständigen Prüfer, der PwC Transaction Services Wirtschaftsprüfung GmbH, festgestellt.

Der Aufsichtsrat der BÖHLER-UDDEHOLM AG wird in seiner Sitzung am 19. Mai 2008 den Ausschluss prüfen und darüber Bericht erstatten. Sämtliche gesetzlich erforderlichen Unterlagen werden von der BÖHLER-UDDEHOLM AG ab 20. Mai 2008 den Aktionären in der gemäß dem Gesellschafter-Ausschlussgesetz vorgesehenen Form zugänglich gemacht.

Für weitere Rückfragen:

voestalpine AG
Gerhard Kürner
Tel.: +43/50304/15-2090

BÖHLER-UDDEHOLM AG
Horst Königslehner
Tel.: +43(1)7986901-22052 (Ad hoc vom 15.05.2008) (15.05.2008/ac/n/a)


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