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News - Ausland
08.04.1999
Volvo keine Ertragssteuer wg. Verkau
vwd

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Die schwedische AB Volvo, Göteborg (WKN 'B' 855689), geht davon aus, daß sie keine Kapitalgewinnsteuer auf die Erträge aus dem Verkauf des Pkw-Sektors für SEK 50 Mrd. an die us-amerikanische Ford Motor Co, Dearborn, zahlen muß. Dies teilte das Unternehmen am Mittwoch mit. Volvo hatte bei der zuständigen Steuerbehörde um einen vorläufigen Bescheid über die Berechnung des zu versteuernden Einkommens aus dem Verkauf gebeten. Am Mittwoch hat das Gremium für Steuerschätzung der Behörde einstimmig entschieden, Volvo in dieser Interpretation zu folgen. Nach Angaben der Gruppe gehe aus eigenen Berechnungen hervor, daß durch den Verkauf keine zu versteuernden Kapitalgewinne anfallen. Die Zahlungen von Ford, die ebenfalls eine große Dividende von Volvo Cars an das Mutterunternehmen enthalten, seien mehrfach aufgeteilt worden. Die Steuerbehörde hat nun eine Frist von drei Wochen, um Einspruch gegen die Entscheidung des Gremiums zu erheben.


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