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News - Ausland
25.02.2008
Implenia weist Anzeige von Laxey als falsch zurück
Ad hoc

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Dietlikon (aktiencheck.de AG) - Nachdem ein in der gestrigen "Sonntagszeitung" veröffentlichter Artikel so verstanden werden kann, dass Implenia (ISIN CH0023868554/ WKN A0JEGJ) aus einem angeblichen Fehlverhalten mit erheblichen Bußdrohungen konfrontiert ist, nimmt Implenia dazu wie folgt Stellung:

1. Die Offenlegungsstelle der SWX Swiss Exchange hat infolge eines am 28. Dezember 2007 von der Implenia eingereichten Gesuches am 28. Januar 2008 klargestellt, dass Implenia und Russian Land eine offenlegungsrechtliche Gruppe bilden. Implenia und Russian Land haben am 1. Februar 2008 das gemeinsame Überschreiten einer Beteiligungshöhe von 5% offen gelegt. Implenia hat diese Offenlegung auch korrekt veröffentlicht. Die Meldung in der "Sonntagszeitung" ist somit offensichtlich falsch.

Dies ist auch ohne weiteres auf der Homepage der SWX Swiss Exchange (http://www.swx.com/admission/being_public/disclosure/major_shareholde rs_de.html) ersichtlich. Damit sind irgendwelche Sanktionen gegen Implenia offensichtlich nicht zu befürchten, auch wenn Laxey durch Anzeigen und Beschwerden und deren Publikation immer wieder versucht, einen gegenteiligen Eindruck zu erwecken.

2. Zutreffend ist, dass Implenia im Januar 2008 über die Börse eigene Aktien gekauft hat. Mit diesen Käufen besorgte sich Implenia Aktien, die für das Mitarbeiterbeteiligungsprogramm benötigt werden. Der Umfang dieser Aktienkäufe schwankte zwischen knapp 0,2% des Aktienkapitals (Höchstwert an einem Tag) und weniger als 100 Aktien an einem Tag. Von einer unzulässigen Abwehrmaßnahme oder einer Verletzung von Anzeigepflichten kann damit ernsthaft nicht gesprochen werden. Marktrelevant ist insbesondere, dass aus diesem Sachverhalt für Implenia keine materiellen finanziellen Konsequenzen erwachsen können.

In beiden von der "Sonntagszeitung" aufgegriffenen angeblichen Verfahren ist Implenia bisher von den Behörden nicht kontaktiert worden und kann deshalb dazu nicht Stellung nehmen. (Ad hoc vom 25.02.2008) (25.02.2008/ac/n/a)


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