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News - Ausland
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14.12.2007
Implenia Generalversammlung bestätigt statutarische Eintragungsbeschränkungen
Ad hoc
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Dietlikon (aktiencheck.de AG) - Eine außerordentliche Generalversammlung des Schweizer Baudienstleistungskonzerns Implenia AG (ISIN CH0023868554/ WKN A0JEGJ) hat mit überwältigendem Mehr beschlossen, die bisher gültigen Eintragungsbeschränkungen für ausländische Aktionäre unverändert beizubehalten. Mit einem Stimmenanteil von 86,8 Prozent widersetzten sich die 241 anwesenden Aktionäre dem Ansinnen der britischen Finanzgesellschaft Laxey Partners, die in ihrem am 5. November lancierten Übernahmeangebot die Abschaffung der geltenden Vinkulierungsordnung zur Bedingung gemacht hatte.
Gemäß der so genannten "Lex Koller" bzw. einer vom Bezirksrat Bülach darauf Bezug nehmenden Verfügung dürfen ausländische Aktionäre über maximal 20 Prozent der Stimmrechte an Implenia verfügen. Falls dieser Wert überschritten wird, würde Implenia als ausländisch beherrscht gelten und damit ein für das ganze Geschäftsmodell von Implenia wesentlicher und ertragreicher Teil des Geschäftes weg brechen und Unternehmenswert in großem Umfang vernichtet. Der Verwaltungsrat empfahl daher den Aktionären mit Nachdruck, eine Abschaffung der entsprechenden Eintragungsbeschränkung für ausländische Aktionäre abzulehnen.
Diesem Antrag folgten die versammelten Aktionäre praktisch geschlossen. Selbst wenn Laxey mit allen von ihr gehaltenen, aus Gründen der Lex Koller aber zurzeit nur mit 4.9 Prozent eingetragenen und damit stimmberechtigten Aktien hätte stimmen können, hätte dies nicht zur erforderlichen Mehrheit für die Aufhebung der Vinkulierung geführt. Von den übrigen an der a.o. Generalversammlung vertretenen Aktionären stimmten 98,5 Prozent im Sinne des Antrages des Verwaltungsrates. Verwaltungsratspräsident Anton Affentranger sprach denn auch von einem "klaren Entscheid der höchsten Instanz der Gesellschaft im Kampf gegen die ausschließlich auf die eigenen Interessen schielende Laxey". Er kündigte an, dass sich der Verwaltungsrat gestärkt durch diesen Entscheid weiterhin vehement für die Interessen aller Aktionäre und der Gesellschaft einsetzen werde. (Ad hoc vom 14.12.2007) (14.12.2007/ac/n/a)
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