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News - Ausland
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02.10.2007
DEPFA BANK Billigung des Scheme of Arrangement durch den High Court of Ireland
Ad hoc
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www.optionsscheinecheck.de
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Dublin (aktiencheck.de AG) - Das Board der DEPFA BANK plc ('DEPFA') (ISIN IE0072559994/ WKN 765818) bestätigt, dass der High Court of Ireland im Wege der gerichtlichen Anordnung (die 'gerichtliche Anordnung') heute das Scheme of Arrangement gebilligt und die damit verbundene Kapitalherabsetzung zum Zwecke der Durchführung des einvernehmlichen Zusammenschlusses von Hypo Real Estate Holding AG und DEPFA bestätigt hat.
Das Scheme of Arrangement wird mit der Einreichung und Eintragung der gerichtlichen Anordnung im Unternehmensregister von Dublin, Irland, voraussichtlich im Laufe des heutigen Tages wirksam werden.
Der Handel mit DEPFA Aktien an der Frankfurter Wertpapierbörse wird voraussichtlich im Laufe des heutigen Tages ausgesetzt und mit Handelsschluss am 2. Oktober 2007 eingestellt.
Die in dieser Mitteilung enthaltenen Datumsangaben sind nicht verbindlich. Sollten sich die angegebenen Daten ändern, wird DEPFA über diese Veränderungen mittels einer durch einen regulären Informationsdienst zu verbreitenden Bekanntmachung informieren.
Begriffe, die im Scheme Circular definiert werden, haben in dieser Mitteilung die gleiche Bedeutung.
Marc Towner Investor Relations +353 1 792 -2084 (02.10.2007/ac/n/a)
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