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News - TecDAX
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09.08.2007
SOLON beschließt Kündigung der Wandelschuldverschreibung
aktiencheck.de
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Berlin (aktiencheck.de AG) - Die SOLON AG für Solartechnik (ISIN DE0007471195/ WKN 747119), ein Hersteller von Solarmodulen und Photovoltaiksystemen, gab am Donnerstag bekannt, dass ihr Vorstand und Aufsichtsrat beschlossen haben, von ihrem Kündigungsrecht in Bezug auf die ausstehende 4,5 Prozent Wandelschuldverschreibung von 2005/2010 (ISIN DE000A0EY6F7/ WKN A0EY6F) Gebrauch zu machen.
Die Voraussetzungen für die Kündigung der Wandelanleihe durch SOLON liegen demnach gemäß § 5 (b) der Bedingungen der Wandelanleihe mit Börsenschluss des XETRA am 9. August 2007 vor, da der volumengewichtete durchschnittliche XETRA-Kurs der SOLON-Aktie an mindestens 15 Handelstagen innerhalb eines Zeitraums von 30 aufeinander folgenden Handelstagen, beginnend am 29. Juni 2007 und endend am 9. August 2007 über 46,58 Euro betrug und damit über 135 Prozent des an diesen Handelstagen jeweils geltenden Wandlungspreises in Höhe von 34,50 Euro.
Die Kündigung der Wandelanleihe zur vorzeitigen Rückzahlung soll voraussichtlich am 14. August 2007 und damit innerhalb von fünf Geschäftstagen nach Ablauf des 30-Handelstagezeitraums erfolgen.
SOLON wird von ihrem Wahlrecht gemäß § 5 (b) der Emissionsbedingungen Gebrauch machen und bei der Rückzahlung der Teilschuldverschreibungen anstelle eines Geldbetrages eine entsprechende Anzahl SOLON-Aktien liefern. Zu diesem Zweck wird SOLON voraussichtlich etwa 1.218.188 junge Aktien aus dem Bedingten Kapital ausgeben. Bruchteile von Aktien sowie aufgelaufene Zinsen sollen in Geld ausgeglichen werden. Wahl-Rückzahlungstag gemäß § 5 (b) der Emissionsbedingungen wird den Angaben zufolge voraussichtlich der 30. August 2007 sein.
Die SOLON-Aktie notiert derzeit in Frankfurt bei 52,11 Euro (-3,14 Prozent). (09.08.2007/ac/n/t)
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