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News - Nebenwerte
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20.04.2007
Jagenberg Anfechtungsklage durch gerichtlichen Vergleich beigelegt
Ad hoc
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Krefeld (aktiencheck.de AG) - Mehrere Aktionäre hatten gegen die auf der 89. ordentlichen Hauptversammlung der Jagenberg Aktiengesellschaft (ISIN DE0006212038/ WKN 621203) vom 26. Mai 2006 gefassten Beschlüsse über die Entlastung der Mitglieder des Aufsichtsrats für das Geschäftsjahr 2005, gegen den Beschluss über die Umwandlung der Vorzugsaktien in stimmberechtigte Stammaktien sowie gegen die Zustimmungsbeschlüsse der Vorzugs- und Stammaktionäre vor dem Landgericht Krefeld Anfechtungsklage erhoben. Die zur gleichzeitigen Verhandlung und Entscheidung verbundenen Klagen wurden durch das Landgericht Krefeld mit Urteil vom 20. Dezember 2006 abgewiesen.
Gegen das Urteil des Landgerichts Krefeld hat einer der Kläger, Herr Axel Sartingen, Berufung an das Oberlandesgericht Düsseldorf eingelegt. Das Berufungsverfahren wurde von den Parteien am 20. April 2007 durch gerichtlichen Vergleich beigelegt. Die Jagenberg Aktiengesellschaft hat sich in dem Vergleich zur aktuellen Unterrichtung ihrer Aktionäre über die Geschäftsentwicklung dazu bereit erklärt, beginnend mit dem 3. Quartal 2007, in Ergänzung der bisherigen Halbjahresberichterstattung eine Quartalsberichterstattung einzuführen.
Die Beendigung des Berufungsverfahrens und der vollständige Wortlaut des Vergleichs wird im elektronischen Bundesanzeiger und auf der Internetseite der Jagenberg Aktiengesellschaft (http://www.jagenberg.com; Link: Investor Relations) bekannt gemacht werden. Ferner wird die von der Hauptversammlung beschlossene Umwandlung der von der Jagenberg Aktiengesellschaft ausgegebenen Vorzugsaktien in stimmberechtigte Stammaktien der Gesellschaft zeitnah erfolgen.
Krefeld, im April 2007
Jagenberg Aktiengesellschaft
Der Vorstand (20.04.2007/ac/n/nw)
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