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News - Ausland
26.03.2007
Bank Austria Creditanstalt legt Barabfindung für jede ausgegebene Inhaberaktie mit EUR 129,4 fest
Ad hoc

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Wien (aktiencheck.de AG) - Im Zuge des beabsichtigten Gesellschafterausschlusses haben die UniCredito Italiano S.p.A. ("UniCredit") und der Vorstand der Bank Austria Creditanstalt AG (ISIN AT0000995006/ WKN 813030) ("BA-CA") am heutigen Tag die zu zahlende angemessene Barabfindung für jede der 7,374.016 ausgegebenen Inhaberaktien, welche in etwa 3,65% des gesamten Grundkapitals repräsentieren, mit EUR 129,4 festgelegt; dies entspricht einer Barabfindung in der Höhe von insgesamt circa EUR 950 Millionen.

Die Barabfindung für den Gesellschafterausschluss wurde auf der Grundlage eines von der Deloitte Valuation Services GmbH, Wien, Österreich, unter Anwendung des Fachgutachten KFS BW1 erstellten gutachterlichen Berichts festgelegt. Es wird erwartet, dass der vom zuständigen Handelsgericht Wien bestellte unabhängige sachverständige Prüfer TPA Horwath Wirtschaftsprüfung GmbH seinen Bericht zur Angemessenheit der festgelegten Barabfindung bis Ende der Woche ausfertigen wird.

Die Hauptversammlung der BA-CA wird voraussichtlich am 3. Mai 2007 über den geplanten Gesellschafterausschluss beschließen.

Rückfragen:

Gerhard Smoley
Investor Relations
Bank Austria Creditanstalt
Telefon: +43(0)50505-58853
E-Mail: Gerhard.Smoley@ba-ca.com

Emittent:

Bank Austria Creditanstalt AG
Vordere Zollamtsstraße 13
1030 Wien
Österreich
E-Mail: IR@ba-ca.com
Internet: http://ir.ba-ca.com

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(26.03.2007/ac/n/a)



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