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Analysen - Ausland
23.02.2007
bwin "Top-Investment der Woche"
ExtraChancen

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Hagen (aktiencheck.de AG) - Die Experten von "ExtraChancen" empfehlen die Aktie von bwin (ISIN AT0000767553/ WKN 936172) als "Top-Investment der Woche".

Anfang des letzten Jahres hätten die Bundesländer bereits ihre Felle - und damit die Sportwetten-Milliarden - davon schwimmen sehen. So sei bereits an Alternativen gearbeitet worden, um beim Wegfall des Monopols zumindest über Konzessionen von den Einnahmen der privaten Sportwettenanbieter wie bwin zu partizipieren.

Denn auch das Bundesverfassungsgericht habe im staatlichen Sportwettenmonopol einen "unverhältnismäßigen Eingriff in die Berufsfreiheit" gesehen - habe allerdings gleich einen "Schlupfwinkel" geliefert: Das Monopol sei nur mit dem Grundgesetz vereinbar, wenn es "konsequent am Ziel der Bekämpfung von Suchtgefahren ausgerichtet" sei.

Was dann gefolgt sei, sei ein Großangriff auf die privaten Anbieter gewesen. So habe das Land Sachsen im August - auch auf Druck der anderen Bundesländer - bwin die noch zu DDR-Zeiten vergebene Genehmigung zur "Eröffnung eines Wettbüros für Sportwetten" entzogen, nachdem diese jahrelang nicht beanstandet worden sei.

Zwei Monate später sei einem Eilantrag des Unternehmens stattgegeben worden: das Verwaltungsgericht Dresden habe zunächst den Vollzug des Verbotes außer Kraft gesetzt. Auch andere Verwaltungsgerichte hätten für die privaten Anbieter entschieden. Das zeige, auf welch dünnem Eis sich die Politiker bewegen würden.

Letzter Beleg: Ein unter anderem vom ehemaligen Verteidigungsminister Rupert Scholz erstelltes Gutachten. Danach verletze der Staatsvertrag zur Beibehaltung des Sportwetten-Monopols die Grundrechte von privaten Sportwettanbietern, Sportveranstaltern, Vereinen, werbetreibender Medien und anderen Interessengruppen. Auch sei er nicht mit dem Europarecht vereinbar.

Am 6. März könnten bwin und die Mitbewerber deshalb den entscheidenden Rückenwind aus Luxemburg erhalten. Denn dann entscheide der Europäische Gerichtshof über das Verbot eines italienischen Sportwettenanbieters. Folgen die Richter dem Generalstaatsanwalt, wie es allgemein erwartet werde, und würden das Verbot aufheben, dann sei das "Placanica"-Urteil der erste Schritt zur Liberalisierung des Sportwettenmarktes und für den Staatsvertrag das Aus ehe er überhaupt in Kraft getreten sei.

Die Folge des "staatlichen Gegenwinds" sei eine schwache fundamentale Entwicklung in 2006 gewesen. Nach dem Q3 habe der Vorstand die Erwartung für das Gesamtjahr reduziert. Erwartet würden nun Brutto-Gaming-Erträge, das seien die Wetteinsätze abzüglich der Wettgewinne, von 375 Mio. Euro (zuvor 435 Mio. Euro) und ein ausgeglichenes EBITDA vor Restrukturierungskosten statt bisher 40 Mio. Euro.

Analysten hätten aufgrund der Einstellung des US-Geschäfts die Prognosen für den Gewinn je Aktie (EPS) für 2006 von 0,57 Euro auf 0,04 Euro gesenkt. Auch wenn die Prognose für 2007 ebenfalls von 1,37 auf 1,05 Euro reduziert worden sei, sei der bevorstehende Ergebnissprung von über 1 Euro schon beachtlich.

Die Gesellschaft habe auf die schwache Entwicklung reagiert und die Strategie geändert: Statt einer aggressiven Wachstumsstrategie stehe nun die Erhöhung der Effizienz im Mittelpunkt. Die daraus resultierenden Einsparungen würden sich ab dem ersten Quartal 2007 ergebniswirksam niederschlagen. Erste Eckdaten würden erst mit der Vorlage des Geschäftsberichtes für 2006 Mitte April erwartet. Aber bis dahin sollte die Aktie nach einem positiven Richterspruch bereits in deutlich höhere Kursregionen gestiegen sein.

Der Kurs habe in den letzten Tagen seine Bodenbildung abgeschlossen und schon auf 25 Euro zugelegt. Die Chance, dass das "Top-Investment der Woche" der Experten seine Aufwärtsbewegung in der nächsten Zeit beschleunige, stünden gut.

Das erste Kursziel der Experten von "ExtraChancen" für die bwin-Aktie liegt daher bei 30 Euro. (23.02.2007/ac/a/a)


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