|
News - Ausland
|
26.09.2001
UNIQA Aktienrückkaufprogramm
Ad hoc
|
www.optionsscheinecheck.de
|
Der Vorstand von UNIQA Versicherungen AG (WKN 928900) mit dem Sitz in Wien ("UNIQA" oder "die Gesellschaft") hat am 10.9.2001 beschlossen, von der Ermächtigung der 1. und 2. ordentlichen Hauptversammlung der Gesellschaft zum Aktienrückkauf wiederum Gebrauch zu machen. Demnach soll der Vorstand ermächtigt werden, höchstens 9,582.224 auf Inhaber lautende Stückaktien - das entspricht 8 % des Grundkapitals der Gesellschaft - zu erwerben. Unter Berücksichtigung anderer eigener Aktien, welche die Gesellschaft bereits erworben hat und noch besitzt, entspricht der Erwerb einem Anteil von 10 % des Grundkapitals der Gesellschaft bzw. 11,977.780 auf Inhaber lautende Stückaktien. Der Aufsichtsrat von UNIQA hat dem Beschluss des Vorstands am 26.9.2001 zugestimmt.
Dieser mit Zustimmung des Aufsichtsrats von UNIQA gefasste Beschluss des Vorstands von UNIQA wird hiemit gemäß § 82 Abs 9 BörseG iVm § 1 Abs 2 und Abs 3 VeröffentlichungsV (BGBl II 2000/5) veröffentlicht. Weiters wird das Rückkaufprogramm gemäß § 65 Abs 1a AktG und gemäß § 82 Abs 9 BörseG iVm § 2 VeröffentlichungsV (BGBl II 2000/5) veröffentlicht.
Änderungen des Rückkaufprogramms (siehe § 3 VeröffentlichungsV) sowie die Veröffentlichung der im Rahmen des Rückkaufprogramms oder der Veräußerung eigener Aktien durchgeführten Transaktionen (siehe § 4 VeröffentlichungsV) werden im Internet auf der Homepage von UNIQA http://www.uniqa.at unter "Aktienrückkaufprogramm" bekanntgemacht werden. Die vorliegende Veröffentlichung ist kein Angebot zum Erwerb von UNIQA Aktien und begründet keine Verpflichtung der Gesellschaft, Angebote zum Rückkauf von UNIQA Aktien anzunehmen.
|