Die 3. Beschlußabteilung des Bundeskartellamts hat mit Beschluß vom 20.09.2001 verfügt, daß die angemeldete Aufstockung der bereits bestehenden Beteiligung der Sanacorp e.G. an der Andreae-Noris Zahn AG (WKN 504700) auf eine Mehrheitsbeteiligung untersagt wird. | |||
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