Logo
News - DAX 100
15.12.2006
Hypo Real Estate: Positiver Einmaleffekt durch Novellierung des Körperschaftssteuergesetzes
aktiencheck.de

www.optionsscheinecheck.de

München (aktiencheck.de AG) - Die Hypo Real Estate Holding AG (ISIN DE0008027707/ WKN 802770) wird im Zuge der Novellierung des Körperschaftssteuergesetzes einen positiven Einmaleffekt ausweisen.

Wie der im DAX30 notierte Hypothekenfinanzierer am Freitag erklärte, wird die Neufassung des Körperschaftsteuergesetzes in diesem Jahr zu einem Sonderertrag von rund 60 Mio. Euro führen. Dieser Betrag wird als einmaliger Ertrag in der Bilanz des Geschäftsjahres 2006 aktiviert und zu einer entsprechenden Erhöhung des Jahresergebnisses führen. Grundlage hierfür ist eine Gesetzesänderung im Körperschaftsteuergesetz, die am 12. Dezember 2006 im Bundesgesetzblatt veröffentlicht wurde. Nach neuer Fassung erfolgt die Auszahlung von Körperschaftsteuerguthaben nunmehr unabhängig von Dividendenzahlungen über einen Erstattungszeitraum von 10 Jahren. Infolgedessen sind die künftigen Erstattungsansprüche bereits im Konzernabschluss 2006 als Forderung auszuweisen.

Da die Gesetzesänderung lediglich einen anderen Ausweis bereits existierender Steuerguthaben bewirkt, ergeben sich keine Auswirkungen für die Berechnung des Dividendenvorschlags für das Geschäftsjahr 2006.

Die Prognosen für das Vorsteuerergebnis im vierten Quartal in Höhe von 550 bis 560 Mio. Euro wurde in diesem Zusammenhang bestätigt.

Die Aktie der Hypo Real Estate notiert aktuell mit einem Plus von 2,88 Prozent bei 47,86 Euro. (15.12.2006/ac/n/d)


© 1998 - 2026, optionsscheinecheck.de