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News - Ausland
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17.10.2006
bwin: Verwaltungsgericht gibt Eilantrag gegen Verbot in Sachsen statt
aktiencheck.de
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Wien (aktiencheck.de AG) - Die österreichische bwin Interactive Entertainment AG (ISIN AT0000767553/ WKN 936172) darf ihr Internetgeschäft in Deutschland vorerst weiterführen. Dies entschied das Verwaltungsgericht Dresden am Dienstag.
Demnach gab das Gericht einem Eilantrag gegen die vom Freistaat Sachsen verhängte Verbotsverfügung vom August 2006 statt. Als Begründung gab das Verwaltungsgericht an, dass der Freistaat Sachsen den Betrieb der sächsischen Tochterfirma Betandwin e.K. jahrelang nicht beanstandet hatte. Das Geschäft von bwin in Deutschland beruht noch auf einer Erlaubnis nach dem Gewerbegesetz der DDR.
Der österreichische Konzern hatte erst am vergangenen Freitag die Konsequenzen aus dem in Kraft getretenen US-Gesetz "Safe Port Act" gezogen und war aus dem Echtgeld-Glücksspiel in den USA ausgestiegen.
Die bwin-Aktie gewinnt derzeit in Wien 9,03 Prozent auf 19,19 Euro. (17.10.2006/ac/n/a)
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