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News - Nebenwerte
29.09.2006
ANZAG: Untersagung des Mehrheitserwerbs durch Sanacorp e.G.
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Frankfurt (aktiencheck.de AG) - Der Pharma-Großhändler Andreae-Noris Zahn AG (ISIN DE0005047005/ WKN 504700) gab am Freitag bekannt, dass der Kartellsenat des Oberlandesgerichts Düsseldorf in dem Zusammenschlusskontrollverfahren Sanacorp e.G./Bundeskartellamt eine Entscheidung verkündet hat.

Hiernach wurde die Beschwerde von Sanacorp gegen die Untersagungsverfügung des Bundeskartellamts vom 18. September 2001 zurückgewiesen. Das Bundeskartellamt hatte damals der Sanacorp e.G. untersagt, direkt oder durch die Sanacorp Pharmahandel AG ihren Anteil an der Andreae-Noris Zahn AG (ANZAG) von knapp 25 Prozent auf etwas über 50 Prozent aufzustocken und so die Mehrheit an der ANZAG zu erwerben. Hiergegen hatte Sanacorp Beschwerde zum Oberlandesgericht Düsseldorf eingelegt.

Nachdem das Oberlandesgericht die Untersagungsverfügung zunächst am 23. Dezember 2002 aufgehoben hatte, hob der Bundesgerichtshof diese Entscheidung am 13. Juli 2004 auf und verwies die Sache zur neuen Verhandlung zurück. Das Oberlandesgericht Düsseldorf war an die Entscheidung des Bundesgerichtshofs gebunden und bestätigte nach weiteren umfassenden Ermittlungen mit dem heute ergangenen Beschluss nun die Untersagung des Zusammenschlusses durch das Bundeskartellamt.

Die Rechtsbeschwerde zum Bundesgerichtshof wurde nicht zugelassen. Hiergegen können die Parteien binnen eines Monats ab Zustellung des Beschlusses Nichtzulassungsbeschwerde einlegen, so dass die Entscheidung noch nicht rechtskräftig ist.

Bisher stiegen die Aktien um 0,08 Prozent und notieren aktuell bei 37,68 Euro.
(29.09.2006/ac/n/nw)


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