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News - Nebenwerte
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20.09.2006
Sanacorp: Kartellsenat deutet Ablehnung von Einspruch an
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Frankfurt (aktiencheck.de AG) - Der Kartellsenat des Oberlandesgerichts Düsseldorf hat eine mögliche Abweisung der Beschwerde der Sanacorp eG Pharmazeutische Großhandlung gegen die Untersagungsverfügung des Bundeskartellamts, welches die beabsichtigte Mehrheitsübernahme an der Andreae-Noris Zahn AG (ISIN DE0005047005/ WKN 504700) (ANZAG) untersagt hatte, angedeutet.
Wie die Muttergesellschaft der Sanacorp Pharmahandel AG (ISIN DE0007163131/ WKN 716313) am Mittwoch erklärte, hat der Kartellsenat des Oberlandesgerichts Düsseldorf hat im Rahmen seiner mündlichen Verhandlung am heutigen 20. September 2006 zu Erkennen gegeben, dass die Beschwerde der Sanacorp eG Pharmazeutische Großhandlung gegen die Untersagungsverfügung des Bundeskartellamts, welches die beabsichtigte Mehrheitsübernahme an der Andreae-Noris Zahn AG durch die Sanacorp-Unternehmensgruppe untersagt hatte, abgewiesen werden könnte.
Das Gericht will nunmehr die von den Prozessparteien am heutigen Tag vorgetragenen weiteren Argumente für die Entscheidungsfindung abschließend würdigen, hieß es weiter. Die Entscheidung des Gerichts soll am 29. September 2006 ergehen. Die Sanacorp eG Pharmazeutische Großhandlung verfügt über 100 Prozent der Stimmrechte an der Sanacorp Pharmahandel AG, von der rund 25 Prozent des gezeichnetes Kapitals als Vorzugsaktien börsennotiert sind.
Die Aktie von Sanacorp verliert aktuell 0,39 Prozent auf 25,25 Euro, während die Anteilsscheine der ANZAG aktuell 1,38 Prozent auf 36,70 Euro zulegen können. (20.09.2006/ac/n/nw)
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