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13.10.2005
Lockheed Martin und Raytheon erzielen außergerichtliche Einigung
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Die US-Verteidigungskonzerne Lockheed Martin Corp. (ISIN US5398301094/ WKN 894648) und die Raytheon Co. (ISIN US7551115071/ WKN 785159) teilten am Donnerstag mit, dass sie bei einer rechtlichen Auseinandersetzung über einen im Jahr 2003 erhaltenen Auftrag der U.S. Air Force eine außergerichtliche Einigung erzielt haben. Über Einzelheiten zu der Einigung wurde jedoch Stillschweigen vereinbart.
Beide Unternehmen hatten sich 2003 für einen rund 500 Mio. Dollar schweren Auftrag der US-Luftwaffe zur Entwicklung des so genannten Distributed Common Ground System (DCGS) zusammengeschlossen. Im Juni 2003 hatte sich Lockheed jedoch von Raytheon als Partner getrennt und sich beim DCGS-Projekt mit der Northrop Grumman Corp. (ISIN US6668071029/ WKN 851915) vereint. Daraufhin hatte Raytheon gegen Lockheed wegen Vertragsbruch geklagt und dem ursprünglichen Partner die unzulässige Aneignung von Unternehmensinformationen vorgeworfen.
Im Rahmen der nun erzielten Einigung können Lockheed Martin und Raytheon weiterhin gemeinsam bei künftigen DCGS-Projekten zusammenarbeiten oder sich mit anderen Partnern zusammenschließen.
Die Aktie von Lockheed Martin notiert derzeit bei 59,68 Dollar (+0,32 Prozent), die von Raytheon bei 36,57 Dollar (+0,52 Prozent) und die von Northrop Grumman bei 52,88 Dollar (+0,53 Prozent).
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