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News - Nebenwerte
21.09.2005
SCA Hygiene Products Spruchverfahren - gerichtl. Vergleichsvorschlag
Ad hoc

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Ad hoc Mitteilung der SCA Hygiene Products AG (ISIN DE0006889801/ WKN 688980):

Der Gesellschaft ist ein Beschluss des Bayerischen Obersten Landesgerichts vom 14. September 2005 zugegangen, in dem dieses als Beschwerdegericht in dem Spruchverfahren, das von außen stehenden Aktionären zu dem am 17. Oktober 1997 zwischen der SCA Hygiene Products AG (seinerzeit PWA Papierwerke Waldhof Aschaffenburg AG) und der SCA Group Holding (Deutschland) GmbH als herrschendem Unternehmen abgeschlossenen Beherrschungsvertrag eingeleitet worden war, einen Vergleichsvorschlag unterbreitet und diesen in Bezug auf verschiedene im Verfahren umstrittene Elemente der Unternehmensbewertung begründet. Der Vorschlag sieht als angemessene Abfindung EUR 236 zuzüglich der gesetzlichen Verzinsung und als angemessenen Ausgleich EUR 17,14 brutto abzüglich Körperschaftsteuerbelastung nebst Solidaritätszuschlag in Höhe des jeweils geltenden gesetzlichen Tarifs vor. Der Beherrschungsvertrag sah bislang eine Abfindung von EUR 143,67 und eine Garantiedividende von EUR 8,77 (Nettodividende, zu der gegebenenfalls ein Körperschaftsteuerguthaben hinzutritt) vor. Die Gesellschaft und die SCA Group Holding (Deutschland) GmbH haben noch keine Entscheidung zu diesem Vorschlag getroffen.

SCA Hygiene Products AG München

Der Vorstand

SCA Hygiene Products AG
Terminalstraße Mitte 18
85356 München-Flughafen
Deutschland



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