Das Landgericht Mainz hat heute die Klage von PrimaCom (ISIN DE0006259104/ WKN 625910) gegen die Second Secured Lender wegen fehlender internationaler Zuständigkeit abgewiesen. PrimaCom wird nach Vorlage der schriftlichen Urteilsgründe prüfen, ob Rechtsmittel geführt werden. | |||
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